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Ab wann Zählt eine reise an einen anderen Arbeits ort als dienstreise?
GermanIT:
Hallo Miteinander,
ich wurde vor kurzen beim Bezirk Mittelfranken Eingestellt, in meinen Vertrag ist der arbeitsort Nürnberg angegeben, allerdings muss ich für die Einarbeitung 3 tage die Woche nach Ansbach fahren, was eine stunde länger dauert als nur nach nürnberg in die arbeit.
auf Anfrage bei meinen Vorgesetzten ob die Reise von Nürnberg Nach ansbach als dienstreise Zählt habe ich ein Nein als Antwort erhalten, mit der begründung das ich ja nicht in Nürnberg bei der Arbeit vorbeischaue, sondern direkt nach ansbach von nürnberg aus Fahre.
Kann mir Jemand mit etwas mehr erfahrung sagen ab wann für mich eine reise an einen anderen Arbeits Ort als dienstreise zählt?
flip:
Natürlich ist das eine Dienstreise. Jede Tätigkeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstelle ist eine Dienstreise.
Bei uns benötigt man dafür immer eine Genehmigung, sogar der Außendienst hat eine (pauschale) Genehmigung.
Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeiten, es sei denn, dass während der Reisezeiten vorgeschriebener Dienst zu verrichten ist.
Worum gehts dir genau?
MaLa:
Dienstreise: Als Dienstreise gelten Reisetätigkeiten, die aus beruflichen Gründen unternommen werden. Hierbei verrichtet der Arbeitnehmer vorübergehend Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte.
Kosten für eine Dienstreise: Die Kosten für den Reiseaufwand, also beispielsweise Übernachtungen und Fahrtkosten, erstattet der Arbeitgeber in der Regel zurück.
Arbeitszeit auf Dienstreise: Meist gilt die übliche Arbeitszeit auch am Ort der Dienstreise. Bei Reisen mit Flugzeug oder Bahn muss einzeln geklärt werden, ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt. Bei Autofahrten ist die Zeit der Fahrt in den meisten Fällen als Arbeitszeit anzurechnen, da während der Fahrt keine privaten Tätigkeiten verrichtet werden können. In jedem Fall müssen die Vorgaben des Arbeitszeitengesetzes eingehalten werden.
Gewerbler:
Das klingt aber doch so, dass du von der Dienststelle Nürnberg zur Dienststelle in Ansbach fährst, möglicherweise auch mit einem Dienstwagen. Nach meinem Verständnis wäre das ein klassischer Dienstgang, d.h. Arbeitszeit läuft weiter, Kosten trägt ohnehin das Amt. Wenn du mit privatem Auto fährst oder extra ein Zugticket kaufst oder so, müsste das abgerechnet werden können (oder die Dienststelle besorgt das Ticket und bezahlt es).
Tagegeld gibts dafür nach meinem Verständnis der geschilderten Situation nicht unbedingt.
Schokokeks:
Über die tägliche Arbeitszeit hinausgehende Wegezeit ist keine zu vergütende Dienstreise (Arbeitszeit), wenn an diesen 3 Tagen Arbeitsbeginn und Ende in Ansbach ist.
Wenn es im Monat mehr als 15 Stunden sind, dann können auf Antrag 1/4 der Stunden aufs Mehrarbeitskonto für den Freizeitausgleich "gebucht" werden
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