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Ab wann Zählt eine reise an einen anderen Arbeits ort als dienstreise?

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MoinMoin:
Ich denke wenn er für die Zeiten dorthin abgeordnet ist, dann ist es weder Dienstgang noch Dienstreise.
Oder?

flip:
Die Anreise zu Beginn und die Abreise am Ende sind eine Dienstreise. Für 1- und 2-tägige Abordnungen steht für die gesamte Dauer der Abwesenheit von der Wohnung oder bisherigen Dienststätte Reisekostenvergütung zu.
Leider wissen wir nicht, was der OP genau wissen will. Hier gibt es viel Konstellationen und kann viel spekuliert werden.
Ich jedenfalls würde nie ohne Dienstreise-Genehmigung Dienstgeschäfte außerhalb wahrnehmen.

Gewerbler:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.07.2024 13:56 ---Ich denke wenn er für die Zeiten dorthin abgeordnet ist, dann ist es weder Dienstgang noch Dienstreise.
Oder?

--- End quote ---

Das würde ich auch so sehen.

Dann wäre es -  je nach Konstellation mit dem Wohnort - evtl. aber möglich, dass stattdessen Trennungsgeld zusteht. Da gibt es dann (zumindest in BW) die Möglichkeit mit Verbleib am Dienstort oder täglicher Rückkehr. Müsste man jetzt ins Bayerische Reisekostengesetz schauen, wie es da geregelt ist...

GermanIT:
Hallo, danke für die Antworten. Ich muss meine Frage nochmals präzisieren. Mir geht es um die Zeiterfassung. Nach Nürnberg ins Büro benötige ich i.d.R. 45 Minuten mit den Öffis. Nach Ansbach kommen nochmal 1 Stunde Fahrtzeit einfach hinzu, d.h. ich bin pro Tag 3,5 Stunden unterwegs plus Arbeitszeit und Pausen, also in Summe ca. 13 Stunden. Da mein regelmäßiger Arbeitsplatz Nürnberg ist, würde ich die 2 Stunden zusätzliche Fahrtzeit als Arbeitszeit verstehen, kenne aber die Regelung im ÖTV nicht.

flip:

Wie bereits erwähnt: Reisezeiten gelten nicht als Arbeitszeiten, es sei denn, dass während der Reisezeiten vorgeschriebener Dienst zu verrichten ist.
Die günstigste Lösung für Dich wäre während der regulären Arbeitszeit anzureisen und nach 4 Stunden (oder weniger) wieder zu gehen. In diesem Fall würde dir deine regelmäßige Arbeitszeit als abgeleistet anerkannt.

Sofern du inklusive Reisezeit über 8 Stunden kommst stehen Dir 14€ Verpflegungsmehraufwand zu.
Fahrtkosten werden ebenso erstattet, Bahnticket bzw. PKW 25 ct/km ohne Vorliegen triftiger Gründe.
In jedem Fall Dienstreise vorab beantragen und genehmigen lassen!


--- Zitat ---TVöD BT-V§ 44
Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld
Für die Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld finden die für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen entspre­chende Anwendung.
1 Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am aus­wärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit.
2 Für jeden Tag einschließlich der Reise­tage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittli­che oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtbe­rücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde.
3 Überschreiten nicht anre­chenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v. H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitaus­gleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet.
--- End quote ---

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