Autor Thema: [BY] Note Qualifikationsprüfung duales Studium 3 QE Verwaltung und Finanzen  (Read 1439 times)

NGS

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  • NGS
Hallo zusammen,

es geht um die Note der Qualifikationsprüfung für die Beamtenlaufbahn (3 QE, Verwaltung und Finanzen)

1) Art 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LlbG --> wenn ich richtig verstanden habe, muss man im ersten Fünftel der Gesamtzahl von PT liegen, egal welche Platzziffer (mind. 7 Punkte). Was war die Mindestnote in Ihrem Jahrgang?

2) in welchen weiteren Konstellationen spielt die Note der QP noch eine Rolle? (Erstbeförderung?, Dienstherrenwechsel?)
« Last Edit: 02.08.2024 02:01 von Admin »

DaEx

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Hi,

also zu a) - die Platzziffer bestimmt das Fünftel, unabhängig von Note oder Punkten. Also Entspricht Platzziffer 10 bezogen auf 100 Prüfungsteilnehmer dem ersten Fünftel (1 - 20).

Und zu b) kann von den Punkten (in Abhängigkeit der Beförderungsrichtlinien) auch die Wartezeit zwischen Beförderungen (Erstbeförderung) abhängen. Eventuell spielt das Fünftel auch bei einem möglichen Qualifizierungsaufstieg eine Rolle...

untersterDienst

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wie der Vorschreiben ausführte.
Das ist doch aber auch immer ein Klausurfall im Studium? Oder nur in der QE2?