Hallo zusammen,
es geht um die Note der Qualifikationsprüfung für die Beamtenlaufbahn (3 QE, Verwaltung und Finanzen)
1) Art 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LlbG --> wenn ich richtig verstanden habe, muss man im ersten Fünftel der Gesamtzahl von PT liegen, egal welche Platzziffer (mind. 7 Punkte). Was war die Mindestnote in Ihrem Jahrgang?
2) in welchen weiteren Konstellationen spielt die Note der QP noch eine Rolle? (Erstbeförderung?, Dienstherrenwechsel?)