[BY] Note Qualifikationsprüfung duales Studium 3 QE Verwaltung und Finanzen

Begonnen von NGS, 30.07.2024 11:15

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NGS

Hallo zusammen,

es geht um die Note der Qualifikationsprüfung für die Beamtenlaufbahn (3 QE, Verwaltung und Finanzen)

1) Art 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LlbG --> wenn ich richtig verstanden habe, muss man im ersten Fünftel der Gesamtzahl von PT liegen, egal welche Platzziffer (mind. 7 Punkte). Was war die Mindestnote in Ihrem Jahrgang?

2) in welchen weiteren Konstellationen spielt die Note der QP noch eine Rolle? (Erstbeförderung?, Dienstherrenwechsel?)

DaEx

Hi,

also zu a) - die Platzziffer bestimmt das Fünftel, unabhängig von Note oder Punkten. Also Entspricht Platzziffer 10 bezogen auf 100 Prüfungsteilnehmer dem ersten Fünftel (1 - 20).

Und zu b) kann von den Punkten (in Abhängigkeit der Beförderungsrichtlinien) auch die Wartezeit zwischen Beförderungen (Erstbeförderung) abhängen. Eventuell spielt das Fünftel auch bei einem möglichen Qualifizierungsaufstieg eine Rolle...

untersterDienst

wie der Vorschreiben ausführte.
Das ist doch aber auch immer ein Klausurfall im Studium? Oder nur in der QE2?