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Ablauf Eingruppierung / Niedergruppierung

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qualok:
Hallo zusammen,

ich verstehe leider nicht, wie die Eingruppierung bei einer Anstellung im ÖD abläuft, und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich habe mich auf eine Stelle als IT-Betreuer beworben und auch schon eine Zusage erhalten. In der Stellenausschreibung stand: "Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Vorraussetzungen bis zur Entgeldgruppe E13 TV-L.". Mir wurde aber schon inoffiziell mitgeteilt, dass ich nicht in E13 eingruppiert werden kann, weil ich keinen Master habe.

Nun steht in der Entgeldordnung zu E13 dass neben den Master-Absolventen auch "... sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben." hier eingruppiert werden können. Ob ich über gleichwertigen Fähigkeiten verfüge, muss wohl das Personalamt entscheiden. Sollten die der Ansicht sein, dass ich nicht im Besitz dieser Fähigkeiten bin: Müssten dann nicht die Aufgaben, die mir übertragen werden, so angepasst werden, dass sie meinen Fähigkeiten entsprechen?

Wie würde das konkret aussehen? Gibt es dann einzelne Teilbereiche meiner Arbeit, die in der Stellenausschreibung und im Vorstellungsgespräch vorkamen, mir dann aber entzogen werden?

Vielen herzlichen Dank!

MoinMoin:
Nein, bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Wenn dir hier also Tätigkeiten der EG13 übertragen werden und du hast weder einen passenden wissenschaftliche Hochschulabschluss, noch bist du ein entsprechender sonstiger Beschäftigter, dann wirst du in der EG12 eingruppiert.

Das ist alles, da muss man nichts an den Tätigkeiten ändern oder so.

btw:
Es heißt Entgelt ohne D

Tiffy:
Richtig abtippen sollte man schon können, wenn man auf EG 13 schielt.

qualok:

--- Zitat von: MoinMoin am 30.07.2024 16:01 ---Nein, bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Wenn dir hier also Tätigkeiten der EG13 übertragen werden und du hast weder einen passenden wissenschaftliche Hochschulabschluss, noch bist du ein entsprechender sonstiger Beschäftigter, dann wirst du in der EG12 eingruppiert.

Das ist alles, da muss man nichts an den Tätigkeiten ändern oder so.


--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

Ich habe zwischenzeitlich folgendes gefunden: In der Anlage A zum TV-L findet sich im zweiten Teil unter "11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" eine andere Beschreibung für die Entgeltgruppe 13, die keinen Master-Abschluss vorraussetzt:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.

Könnte ich so also doch in EG13 eingruppiert werden?

Vielen Dank!

MoinMoin:

--- Zitat von: qualok am 30.07.2024 16:21 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 30.07.2024 16:01 ---Nein, bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Wenn dir hier also Tätigkeiten der EG13 übertragen werden und du hast weder einen passenden wissenschaftliche Hochschulabschluss, noch bist du ein entsprechender sonstiger Beschäftigter, dann wirst du in der EG12 eingruppiert.

Das ist alles, da muss man nichts an den Tätigkeiten ändern oder so.


--- End quote ---

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

Ich habe zwischenzeitlich folgendes gefunden: In der Anlage A zum TV-L findet sich im zweiten Teil unter "11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik" eine andere Beschreibung für die Entgeltgruppe 13, die keinen Master-Abschluss vorraussetzt:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 2 heraushebt.

Könnte ich so also doch in EG13 eingruppiert werden?

Vielen Dank!

--- End quote ---
Man ist aufgrund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Ja, wenn du solche Tätigkeiten übertragen bekommst, dann bist du in der EG13 eingruppiert und wärest es auch, wenn du Analphabet und ohne Schulabschluss diese Tätigkeiten übertragen bekommst.


Es ist aber stark zu bezweifeln, dass deine Tätigkeit  in diesem Bereich der EGO eingruppiert ist.

btw, der unterschied im Jahresgehalt zwischen 12 und 13 ist relativ gering
 

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