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[Allg] Dienstunfähigkeitsversicherung/Pension

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Rentenonkel:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 05.08.2024 08:16 ---1200,00 € zum Lebensunterhalt und es wird gejammert? Es steht ja frei, länger zu dienen und somit Abschläge zu vermeiden. Jammern auf hohem Niveau...

--- End quote ---

Es geht hier um das biometrische Risiko, dienstunfähig zu werden. Eine solche Krankheit sucht man sich nicht aus und kann daher auch nicht frei entscheiden, länger zu dienen. Man wird auch ohne Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, sofern der Dienstherr eine solche Dienstunfähigkeit feststellt.

Wenn man jung ist sind 1200 EUR / Monat nicht viel mehr als Grundsicherungsniveau. Daher ist die Frage, ob man sich dagegen versichern sollte, durchaus legitim und auch wichtig.

Organisator:

--- Zitat von: Rentenonkel am 19.08.2024 08:07 ---
--- Zitat von: Kingrakadabra am 05.08.2024 08:16 ---1200,00 € zum Lebensunterhalt und es wird gejammert? Es steht ja frei, länger zu dienen und somit Abschläge zu vermeiden. Jammern auf hohem Niveau...

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Es geht hier um das biometrische Risiko, dienstunfähig zu werden. Eine solche Krankheit sucht man sich nicht aus und kann daher auch nicht frei entscheiden, länger zu dienen. Man wird auch ohne Antrag wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, sofern der Dienstherr eine solche Dienstunfähigkeit feststellt.

Wenn man jung ist sind 1200 EUR / Monat nicht viel mehr als Grundsicherungsniveau. Daher ist die Frage, ob man sich dagegen versichern sollte, durchaus legitim und auch wichtig.

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Hier ging es nicht um Dienstunfähigkeit sondern um ein Ruhegehalt von 1.200 € nach 33 Dienstjahren. Kingra hat darauf hingewiesen, dass - wenn es dem Beamten zu wenig sei - er ja weiter arbeiten könne um die 10,8 % Abschläge zu vermeiden und sprach daher von Jammern auf hohem Niveau.

qou:

--- Zitat von: Newbie2024 am 01.08.2024 10:02 ---…

Kurz zu mir, ich bin W 30 Jahre alt, seit ca. 15 Jahren (mit Ausbildung) im öffentlichen Dienst tätig. …

Ich verstehe, dass die nächsten 5 Jahre erstmal die Wartezeit absolviert werden muss, aber was ist dann danach? Was für einen Anspruch hätte ich wenn ich nur 10 Jahre im Beamtenverhältnis gearbeitet hätte und dann eine DU vorliegen würde? Ich habe ja dann womöglich neben Elternzeit/Teilzeit nicht wirklich viele Prozente erzielt.

 Ich habe ja auch die letzten Jahre in die GKV eingezahlt.



--- End quote ---

(Am Beispiel Bayerns)

Die 5 Jahre laufen meines Kenntnisstandes nicht erst mit Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit.
Ausschlaggebend ist nach Art. 11 BayBeamtVG, dass die Dienstzeit von der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet wird, sofern sie laut Art. 18 als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden kann.

Da müssen mich jetzt klügere Nutzer unterstützen, aber eigentlich müsste das dann ab dem ersten Tag als Anwärter bereits zählen. Warst du bei der Bundeswehr würde sich die Wartezeit weiter verkürzen.



MasterNoname89:
Nach den verschiedenen Beamtenversorgungsgesetzten von Bund und einigen Ländern, zählt die Ruhegehaltfähige Dienstzeit vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an, d.h. mit dem Tag der Verbeamtung auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Demnach beginnt an diesem Tag die 5-Jahresfrist zu laufen.

Zum Thema DU: es ist keine Pflichtversicherung, dennoch in meinen Augen ein 'nice to have' für den Fall, dass man tatsächlich Dienstunfähig wird. Hier muss man natürlich abwägen, was man möchte. In meinem Fall besteht ein Hauskredit, der abbezahlt werden muss. Um die Rate im Falle der Dienstunfähigkeit dafür abzusichern, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unumgänglich. Allerdings wäre man als normal Beschäftigter im Falle von Berufsunfähigkeit deutlich schlechter gestellt.

Daher kommt es auf die persönliche Lebenssituation an. Auch die Dauer, wie lange man sich versichern lässt (bis Pensionseintritt oder bis z.B. Auslaufen eines Kredits -Abbezahlung!-) spielt dabei für die Höhe des Versicherungsbeitrages eine entscheidende Rolle. In meinem Fall habe ich eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil abgeschlossen und diese läuft auch nur, bis das Haus abgezahlt ist. Vermögensaufbau läuft separat und nicht über den Versicherungsvertrag. Es gilt hier, verschiedene Angebote zu vergleichen und dabei die eigenen Erwartungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Zum reinen Leben, könnte man je nach eigenen Ansprüchen und Lebensstil auch mit der Mindespension auskommen.

In erster Linie sollte aber das Ziel sein, gesund und munter zum regulären Zeitpunkt in die Pension zu gehen :) Aus diesem Grund den Vertrag möglichst auf ein Mindestmaß beschränken. Die Provision für derartige Verträge ist im übrigen sehr gut, weshalb auch alle Vertreter auf einen Abschluss einer solchen Versicherung pochen ;)

hondafahrer26:

--- Zitat von: MasterNoname89 am 20.08.2024 13:04 ---Nach den verschiedenen Beamtenversorgungsgesetzten von Bund und einigen Ländern, zählt die Ruhegehaltfähige Dienstzeit vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an, d.h. mit dem Tag der Verbeamtung auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Demnach beginnt an diesem Tag die 5-Jahresfrist zu laufen.
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Nur als Ergänzung: Tatsächlich können auch andere Zeiten, die vor Berufung in das Beamtenverhältnisses lagen, berücksichtigt werden (Berufsmäßiger Wehrdienst, Nichtberufsmäßiger Wehrdienst oder unter Umständen eben die Zeiten eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst, sofern ruhegehaltfähig) - wobei das unter Umständen antragsgebunden ist.

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