Nach den verschiedenen Beamtenversorgungsgesetzten von Bund und einigen Ländern, zählt die Ruhegehaltfähige Dienstzeit vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an, d.h. mit dem Tag der Verbeamtung auf Widerruf im Vorbereitungsdienst. Demnach beginnt an diesem Tag die 5-Jahresfrist zu laufen.
Zum Thema DU: es ist keine Pflichtversicherung, dennoch in meinen Augen ein 'nice to have' für den Fall, dass man tatsächlich Dienstunfähig wird. Hier muss man natürlich abwägen, was man möchte. In meinem Fall besteht ein Hauskredit, der abbezahlt werden muss. Um die Rate im Falle der Dienstunfähigkeit dafür abzusichern, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unumgänglich. Allerdings wäre man als normal Beschäftigter im Falle von Berufsunfähigkeit deutlich schlechter gestellt.
Daher kommt es auf die persönliche Lebenssituation an. Auch die Dauer, wie lange man sich versichern lässt (bis Pensionseintritt oder bis z.B. Auslaufen eines Kredits -Abbezahlung!-) spielt dabei für die Höhe des Versicherungsbeitrages eine entscheidende Rolle. In meinem Fall habe ich eine reine Risikoversicherung ohne Sparanteil abgeschlossen und diese läuft auch nur, bis das Haus abgezahlt ist. Vermögensaufbau läuft separat und nicht über den Versicherungsvertrag. Es gilt hier, verschiedene Angebote zu vergleichen und dabei die eigenen Erwartungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Zum reinen Leben, könnte man je nach eigenen Ansprüchen und Lebensstil auch mit der Mindespension auskommen.
In erster Linie sollte aber das Ziel sein, gesund und munter zum regulären Zeitpunkt in die Pension zu gehen

Aus diesem Grund den Vertrag möglichst auf ein Mindestmaß beschränken. Die Provision für derartige Verträge ist im übrigen sehr gut, weshalb auch alle Vertreter auf einen Abschluss einer solchen Versicherung pochen
