Autor Thema: [NW] Wohnsitz grenznahes Ausland  (Read 3077 times)

BüroLurchNRW

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[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland
« am: 01.08.2024 12:35 »
Hallo alle :)

Ich habe mich eben schon durch eineige Beiträge zu diesem Thema gewühlt, aber so richtig was Passendes nicht gefunden.
Angenommen man heiratet grenznah nach Österreich, Niederlande oder Frankreich...und zieht dort dann auch hin, darf man von dort aus arbeiten im Homeoffice. Die Distanz ist so weit, dass man nicht jeden Tag fahren kann (will). In der Dienstvereinbarung wird jedoch arbeiten im Ausland ausgeschlossen. Wie ist das rechtlich wenn man nunmal aufgrund von Eheschließung den Wohnsitz verlagern will. Gibt esggf. Sonderregelungen? Die Behörde unterscheidet hier in der Dienstvereinbarung ja nicht zwischen Angestellten und Beamten ... Aber es handelt sich um eine verbeamtete Kollegin.
Vielleicht hat jemand das schon durchgemacht? In einem Beitrag war zumindest von so etwas die Rede, leider war der schon geschlossen und keine Wiederauflebung möglich.
Danke :)
« Last Edit: 02.08.2024 01:59 von Admin »

m3mn0ch

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #1 am: 01.08.2024 12:56 »
In unserer Behörde bezieht sich das ortsflexible Arbeiten nur auf Deutschland. Begründung liegt hier in den geltenden gesetzlichen Regelungen.

Gewerbler

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #2 am: 01.08.2024 12:59 »
Wenn in der DV Arbeiten im Ausland ausgeschlossen ist und da nicht steht aus welchem Grund oder wann es evtl. geht, ist es ja völlig belanglos, warum ich im Ausland arbeiten will (Urlaub, Besuch von Bekannten/Familie, Wegzug,...)

Im Zweifelsfall würde ich in der Dienststelle fragen, ob es ggf. mit Sondererlaubnis geht. Ansonsten muss man wohl zumindest bis hinter die Grenze fahren und dort ein Plätzchen zum Arbeiten suchen...

NoRhWe

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #3 am: 01.08.2024 13:39 »
Grds. ist bei uns auch mobiles Arbeiten im EU-Ausland erlaubt. Begründet wird das mit dem europaweiten Standard, z.B. auch in Bezug auf Datenschutz.

In Bezug auf das Dienstverhältnis ändert der Ort der Tätigkeit ja nicht das maßgebliche Recht. Für deutsche Diplomaten, Soldaten, etc. gilt immer das deutsche Recht in Bezug zum Dienstverhältnis, egal ob sie im In- oder Ausland (Konsulat, NATO-Stützpunkt, UN, o.ä.) eingesetzt werden.

BüroLurchNRW

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #4 am: 01.08.2024 13:40 »
Ich denke ja, dass die DV vor allem unterbinden will, dass Leute wegfahren ohne Urlaub zu nehmen weil sie ja dann dort arbeiten können... in der alten DV war es nicht geregelt, in der neuen DV recht unspezifisch.
Ich denke es macht aber schon einen Unterschied aus welchen Gründen man dort ist und es was anderes ist, ob ich dann auf Malle am Pool liege oder Zuhause sitze. Die Frage wäre ja auch - bekomme ich eine Verbindung zum Server wenn ich nicht in Deutschland bin. Sofern man es erstmal für sich behalten würde... Naja ich denke auch man kann da mit dem Dienstherrn ggf. eine Einigung finden. Dieser ist ja idR daran interessiert das Personal zu halten, gibt ja eh überall Mangel.
Mich würden auf jeden Fall Erfahrungsberichte interessieren. Solche Fälle wird es ja sicherlich in den Grenzbereichen durchaus mal geben  :D

BalBund

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #5 am: 01.08.2024 14:10 »
Die Frage ist komplexer, als sie zunächst vielleicht scheint. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber für jeden Tag im Homeoffice eine A1 Bescheinigung ausstellen müsste, das ist natürlich völlig lebensfremd in einer Behörde.

Dabei ist es unerheblich, ob man angestellt oder beamtet ist, eine erste Übersicht bietet dir DRV hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/a1_bescheinigung/a1_bescheinigung_faq_liste.html#22109cc9-da3c-4610-82ea-86eaa5cefa84

weitere Informationen dann hier: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Internationales/info-home-office-grenzgaenger.html

Kurzum: Man sollte über einen Wechsel der Berufstätigkeit nachdenken, das gewünschte Ergebnis wird sich voraussichtlich legal nicht erzielen lassen..

Casa

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #6 am: 01.08.2024 19:36 »
Da hat BalBund recht.

Im schlimmsten Falle müssen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Ausland SV-Abgaben leisten, ggf. sogar zusätzlich zu den inländischen SV-Abgaben. Das wollen weder AG noch AN.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

photosynthese

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Antw:Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #7 am: 01.08.2024 20:03 »
Grds. ist bei uns auch mobiles Arbeiten im EU-Ausland erlaubt. Begründet wird das mit dem europaweiten Standard, z.B. auch in Bezug auf Datenschutz.

In Bezug auf das Dienstverhältnis ändert der Ort der Tätigkeit ja nicht das maßgebliche Recht. Für deutsche Diplomaten, Soldaten, etc. gilt immer das deutsche Recht in Bezug zum Dienstverhältnis, egal ob sie im In- oder Ausland (Konsulat, NATO-Stützpunkt, UN, o.ä.) eingesetzt werden.

Im diplomatischen Dienst gibt es hierzu spezifische Vereinbarungen mit dem Gastland, die sich aus der Natur der Dienststelle (Botschaft, Deutsche Schule im Ausland ...) ergeben. Viele dieser Vereinbarungen sind über Jahrzehnte, teilweise Jahrhunderte gewachsen, gelegentlich auch nicht verschriftet sondern einfach auf den Traditionen des Diplomatenstandes begründet.

Im Prinzip müsste es auch in diesem Fall eine spezifische Absprache geben.

Steuerrechtlich ist das unproblematisch, da die Einkünfte ihren Ursprung in Deutschland haben. Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist auf Antrag dann immer möglich. In dem spezifischen Fall wäre man ja sogar "Grenzgänger", dazu gibt es eine ganze Reihe von Regeln, innerhalb der EU sicher auch für die Sozialversicherungsfrage.

Probleme könnten neben dem hier Erwähnten vor allem im weiteren Versicherungsbereich entstehen. Es gibt in der PKV verschiedene Expat-Regelungen, u.U. entfallen aber eine ganze Reihe von Leistungen. Entscheidender sind aber vielleicht noch die dienstbezogenen Versicherungen. Was passiert zum Beispiel im Rahmen eines Dienstunfalls im Ausland? Aus dem Grund darf HomeOffice in der Regel ja nicht aus dem Urlaub im Ausland geleistet werden. Gewerbler geht darauf ein. Solange es zum Sonderfall des Grenzgängers keine Dienstvorschrift gibt, kann hier evtl. eine besondere Vereinbarung getroffen werden. Immer mit dem Risiko, dass das irgendwann kassiert wird. Abgeklärt werden müsste es so oder so — auch mit dem Risiko, dass es abgelehnt wird.

Kleeblatt

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Antw:[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #8 am: 09.08.2024 16:52 »
so,
mein Dienstherr ermöglicht seit 01.08. mobiles Arbeiten vom europäischen Ausland auch.
Heute wurde die Rahmendienstvereinbarung veröffentlicht.
Mobiles Arbeiten darf allerdings hier nicht mit Homeoffice verwechselt werden.

BüroLurchNRW

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Antw:[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #9 am: 12.08.2024 10:23 »
Hallo,

danke für die Antworten. Im Klartext heißt das dann wohl, entweder man bekommt durch good will eine Erlaubnis irgendwie oder man muss sich einen anderen Job suchen und das Beamtenverhältnis hinter sich lassen.
Mobiles Arbeiten / Homeoffice macht bei uns nur den Unterschied, dass beim Homeoffice die Ausstattung zut Verfügung gestellt wird und beim mobilen Arbeiten nicht unbedingt. Inwiefern man dann da Abgabepflichtig wäre usw. davon habe ich keine Ahnung. Es bringt sicherlich vieles mit sich was trotz EU und nur 20km Distanz kompliziert ist. Dienstunfall sehe ich aber nicht als Problem...das zählt im Homeoffice hier in DE doch auch nicht wenn ich zb hinfalle?! Zählt ja nicht mal wenn ich hier im Dienst im WC falle. Das ist für mich also zu vernachlässigen :D Viel wichtiger ist ob der Dienstherr da mitspielt und es regeln will um den MA zu halten oder eben nicht. Andere Behörden machen es dann vielleicht. Wer weiß.

BalBund

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Antw:[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #10 am: 16.08.2024 15:29 »
so,
mein Dienstherr ermöglicht seit 01.08. mobiles Arbeiten vom europäischen Ausland auch.
Heute wurde die Rahmendienstvereinbarung veröffentlicht.
Mobiles Arbeiten darf allerdings hier nicht mit Homeoffice verwechselt werden.

Dann hat man hoffentlich der Personalabteilung gesagt, dass sie in Zukunft für jeden einzelnen Fall und für jeden einzelnen Tag, die die Mitarbeiter melden ein A1 – Formular ausfertigen. Ansonsten wird der Dienststellenleiter, oder wer auch immer das unterzeichnet hat, für den Dienstherren bereits in einigen wenigen Jahren eine unschöne Regressforderung erleben.

Kleeblatt

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Antw:[NW] Wohnsitz grenznahes Ausland
« Antwort #11 am: 16.08.2024 16:21 »
ja, auch das hat der Dienstheer geregelt, sogar eine Feiertagsregelung wurde getroffen
f