Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Dienstfähigkeit - Amtsarzt - Ergebnis / Umgang aus Personalersicht
Hampelmann720:
Hi. Ich brauche euren Erfahrungsschatz!
Folgende Situation:
Beamter A ist seit Jahren (>10 Jahre) jedes Jahr mindestens 3 bis 4 Monate durchgehend krank und in den letzten drei Jahren waren es erst 6 Monate, dann 8,5 Monate und aktuell sind es bereits 15 Monate mit einem kurzen Versuch der Rückkehr (gerade mal 3 Tage). Nun gab es einen Termin beim Amtsarzt (Ende Juni) und der beescheinigt vollkommen überraschend vollumfängliche Dienstfähigkeit. Aber wieso ist Beamter A dann weiterhin krank geschrieben? Muss man nun den Amtsarzt anzweifeln oder den Arzt der die AU ausstellt oder beide. Wie geht man mit so etwas um? Eigentlich müsste Beamter A nun postwendend den Dienst antreten, sogar ohne Wiedereingliederung, da dieser a voll dienstfähig ist.
Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen.
Casa:
Was genau war der Prüfauftrag an den Amtsarzt?
1) Prüfung Dienstfähigkeit im Sinne von, Ausschluss der dauernden Dienstunfähigkeit?
2) Prüfung der Dienstfähigkeit in Anbetracht der aktuellen AU?
Wenn der Auftrag 1) erteilt wurde, bedeutet Dienstfähigkeit nicht, dass er nicht AU sein darf, im Sinne von 2).
rs:
Mich würde interessieren, inwieweit in den vielen Jahren geprüft wurde, ob der Arbeitsplatz bzw. das Arbeitsumfeld (Kollegen) für A geeignet ist. Es gab hier doch sicherlich mehrere BEM-Verfahren.
Man hat doch sicherlich auch Gespräche mit Vorgesetzten von A geführt, die A doch persönlich etwas genauer kennen sollten und deshalb vielleicht die Gründe für die AU erahnen.
Sorry für den etwas zynischen Unterton.
Als ich im vergangenen Jahr erstmalig in meinem langen Arbeitsleben gesundheitlich schlimm unter die Räder kam, wollte man mich von Personaler-Seite auch gleich für faulkrank erklären. Einfach ekelhaft sowas.
Hampelmann720:
--- Zitat von: Casa am 01.08.2024 19:28 ---Was genau war der Prüfauftrag an den Amtsarzt?
1) Prüfung Dienstfähigkeit im Sinne von, Ausschluss der dauernden Dienstunfähigkeit?
2) Prüfung der Dienstfähigkeit in Anbetracht der aktuellen AU?
Wenn der Auftrag 1) erteilt wurde, bedeutet Dienstfähigkeit nicht, dass er nicht AU sein darf, im Sinne von 2).
--- End quote ---
Nummer 1 aufgrund der immer wiederkehrenden AU in den letzten 10 Jahren...
Hampelmann720:
--- Zitat von: rs am 02.08.2024 09:14 ---Mich würde interessieren, inwieweit in den vielen Jahren geprüft wurde, ob der Arbeitsplatz bzw. das Arbeitsumfeld (Kollegen) für A geeignet ist. Es gab hier doch sicherlich mehrere BEM-Verfahren.
Man hat doch sicherlich auch Gespräche mit Vorgesetzten von A geführt, die A doch persönlich etwas genauer kennen sollten und deshalb vielleicht die Gründe für die AU erahnen.
Sorry für den etwas zynischen Unterton.
Als ich im vergangenen Jahr erstmalig in meinem langen Arbeitsleben gesundheitlich schlimm unter die Räder kam, wollte man mich von Personaler-Seite auch gleich für faulkrank erklären. Einfach ekelhaft sowas.
--- End quote ---
Gespräche gab es mehrfach, es wurde von A immer gesagt es sei wieder alles gut und er sei dienstfähig und nach zwei Mal Stellenwechsel nach 2 Wochen Rückkehr in das jetzige Amt! BEM-Verfahren / Gespräche wurden abgelehnt. Wäre es erstmalig, alles fein. Aber die Kollegen finden es langsam auch nicht mehr witzig seit 10 Jahren monatelang, jetzt sogar seit 15 Monaten immer die Arbeit auffangen zu müssen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version