Nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit Stufe 6?

Begonnen von Wally76, 03.08.2024 07:02

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Wally76

Zitat von: FearOfTheDuck am 04.08.2024 18:37
Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)

Genau so ist es.

VFA West

Zitat von: FearOfTheDuck am 04.08.2024 18:37
Welche merkwürdigen Prozesse bezüglich der Eingruppierung meinst du? Die Stufenzuordnung bei EG-Änderungen war dem jeweiligen, bzw. gültigen Tarifrecht geschuldet. Was wohl nicht passiert ist: Bei Änderung der Aufgaben wurde jeweils die EG nicht neu betrachtet. Dies scheint mir aber ein gern gesehener Standardfehler zu sein. ;)

Das meine ich ja. ^^

TVOEDAnwender

Ich sehe das anders: Mm nach kann keiner ernsthaft erwarten, dass die Personalstelle(n) von sich aus auf die Idee kommen, jedes Mal zu überprüfen ob die ausgeübten Tätigkeiten sich ggü. den auszuübenden Tätigkeiten geändert haben. Da muss man als Arbeitnehmer schon selber schauen bzw. dahinter sein, dass einem die höherwertigen Tätigkeiten auch wirksam übertragen werden, damit man auch höhergruppiert werden kann.
Außerdem war der TE ja über 20 Jahre mit der BAT VII/EG 5 bzw. EG 6 zufrieden. Wenn er durch Wechsel der Tätigkeit eine frühere Höhergruppierung angestrebt hätte, wäre er ggfls. Schon jetzt in der EG 9A Endstufe. Wer aber glaubt, man kann 36 Jahre nahezu die gleiche Tätigkeit ausüben und die Höhergruppierungen kommen schon von alleine, der wartet halt meist vergeblich.

Wally76

Oh nein, so denke ich keinesfalls. Natürlich hätte ich besser aufpassen müssen, aber ich hätte mir gewünscht, wenn der Arbeitgeber vielleicht ein Denkanstoß gegeben hätte 2 Jahre zu warten und dann eine Höhergruppierung zu beantragen. Da hatte ich wohl Scheuklappen auf.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender am 04.08.2024 22:18
Ich sehe das anders: Mm nach kann keiner ernsthaft erwarten, dass die Personalstelle(n) von sich aus auf die Idee kommen, jedes Mal zu überprüfen ob die ausgeübten Tätigkeiten sich ggü. den auszuübenden Tätigkeiten geändert haben. Da muss man als Arbeitnehmer schon selber schauen bzw. dahinter sein, dass einem die höherwertigen Tätigkeiten auch wirksam übertragen werden, damit man auch höhergruppiert werden kann.
Kleiner Einspruch:
Man kann erwarten, dass die Führungskraft zumindest die Personalstelle über Änderungen in den (regelmäßig) Tätigkeiten informiert und diese dann entsprechend dies unterbindet oder die HG einleitet.

Da das aber zumeist nicht passiert, müsste eigentlich diese Arbeit der MA machen in dem er stumpf bei jeder Änderung schriftlich eine Bestätigung beim Personaler einfordert, ob dies tatsächlich seine neuen auszuübenden T. sind.

Schöner Verwaltungsscheiß, aber so ist es halt wenn der Ag so schlecht organisiert ist und nicht weiß, was er für Aufgaben verteilen möchte.

TVOEDAnwender

Der Einwand stimmt schon. Aber wer sich auf andere verlässt, ist meistens verlassen. Mir fehlt häufig das Bewusstsein auf Arbeitnehmerseite, dass ich als Arbeitnehmer immer auch verantwortlich bin, dass mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einhält und das ich meine Ansprüche im Zweifel rechtzeitig selber durchsetzen muss.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender am 05.08.2024 12:45
Der Einwand stimmt schon. Aber wer sich auf andere verlässt, ist meistens verlassen. Mir fehlt häufig das Bewusstsein auf Arbeitnehmerseite, dass ich als Arbeitnehmer immer auch verantwortlich bin, dass mein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einhält und das ich meine Ansprüche im Zweifel rechtzeitig selber durchsetzen muss.
Absolut richtig, da bin ich voll bei dir und es ist einfach auch ein Trauerspiel wie viel Ahnungslosigkeit da mit reinspielt und wie lange die MA es immer mit sich machen lassen.

Wally76

Ich danke euch allen für die Hilfe. Es hat mir einiges an Infos gegeben.