Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Herausfinden Einleitung Verfahren zum Entfernung aus dem Dienst
clarion:
Als BaL kann eine Entlassung nur das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens mit vorheriger Anhörung sein und man muss schon ein erhebliches Fehlverhalten an den Tag legen, bis es so weit kommt. BaP kann eine charakterliche Nichteignung festgestellt werden, die dann zu einer Nichternennung als BaL führt. Die Nichteignung muss durch Beurteilung mit vorherigen Beurteilungsgespräch o.ä. dokumentiert werden. Grundsätzlich sind natürlich auch Disziplinarverfahren bei BaP denkbar, wenn beispielsweise strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
Ich hätte aber schon erwartet, dass im Vorbereitungsdienst jeglicher Coleur Beamtenrecht zumindest mal angeschnitten wird, bei meinem Referendariat im technischen Dienst war es jedenfalls so.
Tagelöhner:
Die Beamtenschaft weicht zur Nachwuchsgewinnung und aus Stellenbesetzungsdruck halt zunehmend von den eigenen aber gerne nach außen propagierten Grundsätzen wie "Bestenauslese", Laufbahnbefähigung usw. ab. ;D
Insbesondere Quereinsteigern wird dann nicht mal mehr das kleine Einmaleins des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses vermittelt. Diese Vertreter kennen dann nur noch ihre Rechte und Privilegien, Pflichten haben andere ;D
HansGeorg:
Bei uns werden regelmäßig Angestellte in das Beamtenverhältnis berufen und bekommen dann 0,0% Aus- oder Weiterbildung im Beamten- oder Verwaltungsrecht.
photosynthese:
--- Zitat von: Casiopeia1981 am 05.08.2024 06:41 ---Es gibt auch die Spezies „Beamteter Lehrer“, die seltenst ihre beamtenrechtlichen Pflichten, dafür aber alle Rechte und Privilegien kennt. ;)
--- End quote ---
Ohoh, bemüht sich hier jemand um eine Neiddebatte?
In der Tat ist es aber so, dass der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte — je nach Bundesland — nur noch sehr wenig bis überhaupt kein Dienstrecht beinhaltet. An dieser Stelle ist eine Verbandsmitgliedschaft hilfreich. Ein guter Verband bietet eine verlässliche, kostenlose Dienstrechtsberatung.
Casiopeia1981:
Nein, keine Neiddebtte, da ich selber Beamter bin, aber aus verschiedensten Gründen mehrfach von
Lehrern das Beamtenrecht erklärt bekommen habe.
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