Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Herausfinden Einleitung Verfahren zum Entfernung aus dem Dienst
Max:
--- Zitat von: Casa am 07.08.2024 19:12 ---Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben.
[...]
Unabhängig davon ist die Sachlage so, dass nicht jeder Beamte Kenntnis der mit der Verbeamtung einhergehenden Rechte und Pflichten hat. Dies ist änderungswürdig.
--- End quote ---
Ich habe so einiges gelernt durch das Forum hier und davon angeregten Suchen nach mehr Informationen. Aber das kann nicht der Weg sein.
Ich stimme dir zu, dass es änderungswürdig ist und sehe hier jedoch eine Bringschuld des Dienstherren. Gerade mit den heutigen technischen Möglichkeiten müsste es ein leichtes sein, eine Art Crashkurs zu organisieren, der aus aufgezeichneten Videos oder live online Vorlesungen bestehen könnte.
Saggse:
--- Zitat von: Casa am 07.08.2024 19:12 ---Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben. Es ist zumindest förderlich, Kenntnis von diesen Anforderungen zu haben. Ich erachte es als notwendig, Kenntnis der Folgen eigenen Handelns - Entgegennehmen einer Ernennungsurkunde - zu haben.
--- End quote ---
Nehmen wir als Beispiel mal einen ganz einfachen Grundschullehrer, der vielleicht im Vorfeld schon ein paar Jahre als Angestellter absolviert hat: Welche besonderen "Anforderungen", die das Beamtenverhältnis mit sich bringt, "sollte" der denn unbedingt kennen? Er wird jetzt bestimmt nicht anfangen, Straftaten zu begehen und dann aus allen Wolken fallen, wenn er deswegen entlassen wird. Die Remonstrationspflicht wäre was, aber wie oft begegnet einem das als Lehrer? Der Rest ergibt sich, wenn es "dran" ist... (PKV, Beihilfe, Beurteilungen etc...)
Julianx1:
Also..... Du müsstest vielleicht etwas mehr erzählen über Sachverhalt und Rahmenbedingungen. Deine Art eine Antwort zu erringen, bzw. ein Problem zu lösen lässt nur Ansatzweise erkennen, dass eine ernsthafte Antwort gesucht wird.
Um welches Beamtenverhältnis geht es?
- auf Widerruf ?
- auf Probe ?
- Lebenszeit ?
hat man bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet ?
wurde eine Bewährung nicht festgestellt ?
Unterm Strich, was willst du eigentlich ?
photosynthese:
--- Zitat von: Saggse am 08.08.2024 11:27 ---
--- Zitat von: Casa am 07.08.2024 19:12 ---Das besondere Dienst- und Treueverhältnis stellt mehr oder minder Anforderungen an die Person, auch in ihrem privaten Leben. Es ist zumindest förderlich, Kenntnis von diesen Anforderungen zu haben. Ich erachte es als notwendig, Kenntnis der Folgen eigenen Handelns - Entgegennehmen einer Ernennungsurkunde - zu haben.
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Nehmen wir als Beispiel mal einen ganz einfachen Grundschullehrer, der vielleicht im Vorfeld schon ein paar Jahre als Angestellter absolviert hat: Welche besonderen "Anforderungen", die das Beamtenverhältnis mit sich bringt, "sollte" der denn unbedingt kennen? Er wird jetzt bestimmt nicht anfangen, Straftaten zu begehen und dann aus allen Wolken fallen, wenn er deswegen entlassen wird. Die Remonstrationspflicht wäre was, aber wie oft begegnet einem das als Lehrer? Der Rest ergibt sich, wenn es "dran" ist... (PKV, Beihilfe, Beurteilungen etc...)
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Urlaubsregelungen, zum Beispiel. Es gibt tatsächlich einige Lehrer*innen, die davon ausgehen, dass sie vom ersten bis zum letzten Ferientag frei haben. Und diese Feststellung hat nichts mit der Neiddebatte zu tun, schließlich bin ich selbst Lehrer...
Grandia:
Es gibt wenige Lehrer, die Ferien mit Urlaub verwechseln. Die meisten wissen ganz genau, dass es "lediglich" Unterrichtsfreie Zeit ist und alle wissen, dass die Ferien mit in die Korrekturfristen zählen.
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