Oh, dann bitte unbedingt Kontakt mit der neuen Dienststelle aufnehmen und darum bitten, dass du erst zum 01.11.24 beginnen kannst, also die Anordnung erst zum 01.11.24 beginnt.
Denn:
Du erhälst rückwirkend ab dem
01.10.24 eine Zulage wegen der höherwertigen Tätigkeit. Im April/Mai 2025 wirst du dann höhergruppiert, allerdings wirst du so gestellt, als wärst du bereits zum 01.10.24 höhergruppiert worden. Denn an diesem Tag begann ja deine Aufgabenwahrnehmung. D.h., dass dann eine Zuordnung zur EG10/Stufe 3 erfolgen würde mit Beginn der Stufenlaufzeit bei Null. Damit würdest du die EG10/Stufe 4 erst zum 01.10.27 erreichen. Das würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall machen. Nicht, wenn es nur um einen Monat geht.
Also ruf morgen da direkt an und klär das! Und halte uns auf dem Laufenden.