Hallo,
wenn man als schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und am 6.6.24 eine Absage per Mail erhalten hat, dann hat man wie lange Zeit, eine Entschädigungszahlung geltend zu machen? Bis zum 2.8., 3.8. oder 5.8.?
Dankeschön.
LG