Fristende AGG

Begonnen von lto, 04.08.2024 09:26

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lto

Hallo,

wenn man als schwerbehinderte nicht offensichtlich ungeeignete Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde und am 6.6.24 eine Absage per Mail erhalten hat, dann hat man wie lange Zeit, eine Entschädigungszahlung geltend zu machen? Bis zum 2.8., 3.8. oder 5.8.?

Dankeschön.

LG

andreb

Der Zugang der Geltendmachung beim Arbeitgeber muss spätestens am 06.08.2024 erfolgt sein.


Siehe § 15 Abs. 4 AGG

kraemerchen

*dranhäng

Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?

SamFisher

Zitat von: kraemerchen am 04.08.2024 20:30
*dranhäng

Was wäre bei einer Absage vom 3.6., wenn der 3.8. ein Samsrag ist/war?

§193 BGB -> nächster Werktag = Montag.