Hallo zusammen,
ich habe auf der Arbeit aktuell folgenden Fall:
Ich bin im kommunalen öffentlichen Dienst vorhaltend in einer EG12 Stelle angestellt worden.
Da für ebendiese ein erfolgreicher Bachelorstudiengang vonnöten war, war ich bis zu diesem Abschluss in EG10 eingruppiert (eine überbrückende Regelung macht dies möglich).
Nun habe ich mein Studium im April diesen Jahres abschließen können. Da meine Höhergruppierung allerdings erst durch eine Verbandsversammlung beschlossen werden musste, wurde die Höhergruppierung erst im Juli wirksam.
Nun ist meine Frage:
steht mir eine rückwirkende Nachzahlung der Entgeltdifferenz bis April zu, da ich ab Zeitpunkt der Bachelor-Urkunde schon die höherwertige Tätigkeit ausgeübt habe?
Auf Nachfrage wurde dies verneint und mir wurde mitgeteilt, dass das neue Entgelt erst ab Zeitpunkt der Verbandsversammlung gezahlt werden kann.
Es ist aber doch nicht mein verschulden, dass erst im Juli getagt wurde, oder?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für eure Hilfe!