Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Sonderurlaub Geburt
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Arbeitsbefreiung kann nur gewährt werden, wenn der Beschäftigte zur Ableistung seiner Arbeitsleistung verpflichtet ist. Die Formulierung der Arbeitsbefreiung regelt zwar die Tatbestände, die als Verhinderungsgrund anzusehen sind, nimmt damit aber zugleich Bezug auf die in § 616 BGB enthaltene Bedingung, dass der Beschäftigte durch einen der Tatbestände an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert ist. Als echter Ausnahmetatbestand gibt es Arbeitsbefreiung nur, wenn diese erforderlich ist. Befindet sich der Arbeitnehmer ohnedies im Urlaub, hat er dienstplanmäßig frei oder kann er Gleitzeit in Anspruch nehmen, geht dies vor. Aus diesem Grunde kann eine tatsächlich nicht benötigte Arbeitsbefreiung während eines Urlaubs, Sonderurlaubs oder einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für einen an sich gegebenen Befreiungstatbestand nach § 29 TVöD nicht nachträglich geltend gemacht werden.
Praxis-Beispiel
Der Beschäftigte beantragt 3 Wochen Urlaub und erhält diesen antragsgemäß. Im Urlaub stirbt dessen Vater und der Angestellte beantragt nun die Freistellung gemäß § 29 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Dieser Antrag ist abzulehnen, da für den Zeitraum keine Arbeitspflicht bestand, von der der Beschäftigte freigestellt werden kann.[2]
--- End quote ---
Uni1606:
Ja ich seh schon das sieht nicht gut für meine Freistellung aus...
Danke für die Antworten.
Albeles:
Mit kurzen Worten:
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt 🍀
Und damit ist alles wichtige gesagt
Angelsaxe:
Das wichtige vorweg: Herzlichen Glückwunsch!
Aber wie blöd können sich manche Behörden anstellen. Mir wurde von meiner Personalstelle letztes Jahr vorgeschlagen den Tag einfach an die ersten zwei Monate Elternzeit hinten dran zu hängen. Soviel zu engem zeitlichen Zusammenhang. Das war überhaupt kein Problem.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Angelsaxe am 14.08.2024 09:57 ---Das wichtige vorweg: Herzlichen Glückwunsch!
Aber wie blöd können sich manche Behörden anstellen. Mir wurde von meiner Personalstelle letztes Jahr vorgeschlagen den Tag einfach an die ersten zwei Monate Elternzeit hinten dran zu hängen. Soviel zu engem zeitlichen Zusammenhang. Das war überhaupt kein Problem.
--- End quote ---
Dann hast Du einen extrem netten Arbeitgeber.
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