Autor Thema: Brille zum Autofahren  (Read 3999 times)

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #15 am: 08.08.2024 13:56 »
Dein Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet dir Persönliche Schutzausrüstung zu stellen wenn er es Organisatorisch nicht verhindern kann. Wenn er Organisatorisch verhindert das dir nichts auf dem Fuß fallen kann braucht er dir keine Arbeitsschuhe zu stellen. Er kann Verlangen das Einheitliche Kleidung getragen wird, z.B. mit Firmenlogo, dann muss er sie auch Bezahlen. Für Bildschirmarbeitspläte ist eine entsprechende Brille zu stellen. Ansonsten ist es ganz normal das ein Arbeitnehmer seine Persönliche (Arbeits)Kleidung trägt, der Verschleiß und die Verschmutzung ist dein Persönliches Risiko bei der Arbeit und wird in Einzelfällen über Zulagen (Schmutzzulage) vergütet. Die Mitarbeiterinen im Supermarkt tragen ihren Kittel auch nur damit sie als solche erkannt werden.

Wie soll verhindert werden das mit etwas auf den Fuß fällt?
Ich gehe in fremde Betriebe und gibt dort Gebinde mit über 20Kg.

Mit dem Argument des persönlichen Risikos bräuchten die Politessen ja auch keine Arbeitskleidung. Strafzettel schreiben funktioniert ja auch in privater Kleidung?

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #16 am: 08.08.2024 13:57 »
Ich nutze seidt 6 Monaten mein privates Handy zu dienstlichen Zwecken.
Selbst schuld, kann man da nur sagen.

Sehe ich zum Teil ein, aber wo ist der Unterschied zur privaten Kleidung?

clarion

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #17 am: 08.08.2024 14:01 »
Wenn Du nur zum Autofahren Deine Brille nutzt, dann bist Du leicht kurzsichtig. Bei Kurzsichtigtigkeit sollte man die Sehhilfe im Übrigen ständig tragen! Dann ergibt sich das Parkplatzproblem im Übrigen auch nicht.

Ich habe  sowieso immer eine Zweitbrille  schon aus meinem ureigenen Privatinteresse heraus.  Und die zweite und dritte ( Sonnenbrille) gibt es auch zum Schnäppchenpreis.

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #18 am: 08.08.2024 14:03 »
Wenn Du nur zum Autofahren Deine Brille nutzt, dann bist Du leicht kurzsichtig. Bei Kurzsichtigtigkeit sollte man die Sehhilfe im Übrigen ständig tragen! Dann ergibt sich das Parkplatzproblem im Übrigen auch nicht.

Ich habe  sowieso immer eine Zweitbrille  schon aus meinem ureigenen Privatinteresse heraus.  Und die zweite und dritte ( Sonnenbrille) gibt es auch zum Schnäppchenpreis.

Sehe ich ein und halte ich für sinnvoll.
Die Grundsätzliche Frage war ja nur ob es auch anders geht.

Casa

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #19 am: 08.08.2024 14:20 »
Zitat
Sehe ich ein und halte ich für sinnvoll.
Die Grundsätzliche Frage war ja nur ob es auch anders geht.

Wenn du nur Kurzsichtig bist, ist eine Brille zum Autofahren dein Privatvergnügen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Capo

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #20 am: 08.08.2024 15:39 »
Dein Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet dir Persönliche Schutzausrüstung zu stellen wenn er es Organisatorisch nicht verhindern kann. Wenn er Organisatorisch verhindert das dir nichts auf dem Fuß fallen kann braucht er dir keine Arbeitsschuhe zu stellen. Er kann Verlangen das Einheitliche Kleidung getragen wird, z.B. mit Firmenlogo, dann muss er sie auch Bezahlen. Für Bildschirmarbeitspläte ist eine entsprechende Brille zu stellen. Ansonsten ist es ganz normal das ein Arbeitnehmer seine Persönliche (Arbeits)Kleidung trägt, der Verschleiß und die Verschmutzung ist dein Persönliches Risiko bei der Arbeit und wird in Einzelfällen über Zulagen (Schmutzzulage) vergütet. Die Mitarbeiterinen im Supermarkt tragen ihren Kittel auch nur damit sie als solche erkannt werden.

Wie soll verhindert werden das mit etwas auf den Fuß fällt?
Ich gehe in fremde Betriebe und gibt dort Gebinde mit über 20Kg.

Mit dem Argument des persönlichen Risikos bräuchten die Politessen ja auch keine Arbeitskleidung. Strafzettel schreiben funktioniert ja auch in privater Kleidung?

Die Politesse bekommt auch nur ihre Kleidung gestellt damit man Sie als solche Erkennt.

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #21 am: 08.08.2024 16:01 »

Zitat

Die Politesse bekommt auch nur ihre Kleidung gestellt damit man Sie als solche Erkennt.

Warum muss man sie erkennen wenn Sie Strafzettel schreibt?
Die kann sich doch ggf. mit Dienstausweis genau wie ich ausweisen?

Capo

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #22 am: 08.08.2024 16:12 »
Das ist ganz einfach eine Entscheidung des Dienstherren, wenn ich das Tragen verlange muss ich sie auch Bezahlen soll Sie in Zivil gehen bekommt Sie nur den Dienstausweis. Zu deiner Frage bezüglich der Brille, ich kenne nur die Möglichkeit aufgrund von Arbeitsschutz das die Brille gestellt werden muss. Wo ist hier der Arbeitsschutz beim Autofahren?

Faunus

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #23 am: 08.08.2024 16:35 »

Zitat

Die Politesse bekommt auch nur ihre Kleidung gestellt damit man Sie als solche Erkennt.

Warum muss man sie erkennen wenn Sie Strafzettel schreibt?
Die kann sich doch ggf. mit Dienstausweis genau wie ich ausweisen?

Bist Du in der Gehaltsklasse einer Politesse?

MoinMoin

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #24 am: 08.08.2024 17:19 »
Warum sollte ich jedes mal die Brille mitnehmen, wenn ich gar nicht weiß ob ich dienstlich fahren muss?
Damit du Autofahren kannst und nicht vorher sie aus deinem Auto holen musst.
Aber wenn es dir Spaß macht in deiner Freizeit die Brille zu holen, damit du dann los fahren kannst, ok.

Casa

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #25 am: 08.08.2024 18:56 »
Zitat
Zu deiner Frage bezüglich der Brille, ich kenne nur die Möglichkeit aufgrund von Arbeitsschutz das die Brille gestellt werden muss. Wo ist hier der Arbeitsschutz beim Autofahren?

Denkbar ist es schon, dass der AG eine Brille zum Autofahren bezahlen muss. Dann müsste die Brille aber nur zum Autofahren notwendig sein, ähnlich wie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Das ist eine medizinische Frage, die vorab zu klären ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)