Autor Thema: Eingruppierung Fahrer  (Read 2822 times)

Wynchester

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Eingruppierung Fahrer
« am: 07.08.2024 11:21 »
Moin,

ich hätte eine Frage zu dem Entgeltgruppenverzeichnis 2023:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 als Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen
oder kraftfahrzeugähnlichen Geräten/Maschinen, die als Geräteträger (z. B.
Unimog) unter regelmäßiger Verwendung von diversen Anbaugeräten dienen oder
bei denen die Bedienung des Anbaugerätes aufgrund einer komplexen Anbau- und
Gerätetechnik besondere Geschicklichkeit erfordert (z. B. Seitenladertechnik
Abfallsammelfahrzeuge), wenn es sich um eine Einfahrer:innen-Tätigkeit handelt.

Wie genau definiert eine komplexe Gerätetechnik die besondere Geschicklichkeit erfordert ?
Lt. meiner Einschätzung ist ein kombiniertes Saug & Kanalspülfahrzeug mit einer Wasseraufbereitung sowie einem Schwenkarm (180° schwenkbar) als komplex anzusehen.

Wie seht ihr das ?

Casa

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Antw:Eingruppierung Fahrer
« Antwort #1 am: 07.08.2024 19:36 »
Zitat
Wie genau definiert eine komplexe Gerätetechnik die besondere Geschicklichkeit erfordert ?

Die weitere Voraussetzung ist, dass es sich um eine "Einfahrertätigkeit" handelt. Spontan konnte ich nicht herausfinden, was eine Einfahrertätigkeit ist.



Ich kann den einschlägigen Tarifvertrag / das einschlägige Entgeltgruppenverzeichnis nicht finden.

Für Bayern habe ich folgendes gefunden.

Zitat
1. Fahrerin / Fahrer von zum öffentlichen Verkehr zugelassenen
Mehrzweckfahrzeugen (Unimog und vergleichbare Fahrzeuge) bei
regelmäßiger Verwendung verschiedener Anbaugeräte mit mehr als 7,5 t.
2. Beschäftigte der EG 5, die ein bewegliches Großwerkzeug / Sonderfahrzeug
fahren, dessen Bedienung besondere Fachkenntnisse erfordert.
3. Beschäftigte, die Pumpsaugfahrzeuge bedienen.
4. Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer für Kraftfahrzeuge, deren zulässiges
Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt.
[/b]
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Casa

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Antw:Eingruppierung Fahrer
« Antwort #3 am: 08.08.2024 08:59 »
Liegen denn die anderen Voraussetzungen vor?

Einfahrertätigkeit? Der Fahrer ist auch Bediener des Geräts am Fahrzeug?

Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs > 7,5t?

Wird durch den Fahrer überhaupt Gerät am Fahrzeug angebaut? Falls ja, erfordert der Anbau des Geräts am Fahrzeug besondere Geschicklichkeit?


Wenn das geklärt ist, können wir uns der Frage der besonderen Geschicklichkeit beim Gebrauch des Anbaus am Fahrzeug widmen.


Zitat
Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 als Fahrer:innen von Kraftfahrzeugen oder kraftfahr-
zeugähnlichen Geräten/Maschinen, die als Geräteträger (z. B. Unimog) unter regelmäßiger Verwendung
von diversen Anbaugeräten dienen oder bei denen die Bedienung des Anbaugerätes aufgrund einer kom-
plexen Anbau- und Gerätetechnik besondere Geschicklichkeit erfordert (z. B. Seitenladertechnik Abfall-
sammelfahrzeuge), wenn es sich um eine Einfahrer:innen-Tätigkeit handelt.
(Durch die Einweisung sind Erschwerniszuschläge nach § 23 BMT-G in Verbindung mit § 8 und Anlage
1 zum BZT-G - ausgenommen die Erschwerniszuschläge nach Position A 46 Buchst. c und d, A 47 so-
wie E 2 - im Zusammenhang mit der Verwendung der Anbaugeräte abgegolten.)
Durch den Verweis auf die Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2 ergibt sich, dass die Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 1
nur gilt, wenn die genannten Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 t haben. Wird z. B. ein
Unimog als Geräteträger eingesetzt, ist zu prüfen, ob das zulässige Gesamtgewicht über 7,5 t liegt. Dies ist
zum Beispiel bei der Unimog-Baureihe 407 nicht der Fall und bei der Baureihe 435 gibt es Angaben des
zulässigen Gesamtgewichts, die bei 7.490 kg beginnen. Soweit das zulässige Gesamtgewicht unter 7,5 t
liegt, sind die Fahrer zwingend in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
Neben einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t muss die Bedienung des Anbaugerätes aufgrund
einer komplexen Anbau- und Gerätetechnik besondere Geschicklichkeit erfordern, d. h. sowohl beim Anbau
als auch beim Gebrauch der Anbaugeräte muss eine besondere Geschicklichkeit erforderlich sein. Es reicht
also nicht aus, wenn nur der Gebrauch eine besondere Geschicklichkeit erfordert. Bei der Entscheidung, ob
eine besondere Geschicklichkeit erforderlich ist, kann als Orientierung helfen, dass die Tarifvertragsparteien
die Seitenladertechnik von Abfallsammelfahrzeugen als komplexe Anbau- und Gerätetechnik ansehen.
Einfahrertätigkeit bedeutet, der Fahrer ist zugleich auch Bediener der Anbaugeräte. Die Benutzung der An-
baugeräte kann während der Fahrt des Fahrzeugs als auch beim Stillstand erfolgen.
https://www.kavsh.de/download/kav-durchfuehrungshinweise-tarifeinigung-07.12.2022
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Wynchester

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Antw:Eingruppierung Fahrer
« Antwort #4 am: 08.08.2024 09:49 »
"Einfahrertätigkeit bedeutet, der Fahrer ist zugleich auch Bediener der Anbaugeräte. Die Benutzung der Anbaugeräte kann während der Fahrt des Fahrzeugs als auch beim Stillstand erfolgen."

Ein Spülfahrzeug hat in dem Sinne keine Anbaugeräte da die Gerätschaften(Pumpe, Kanalkamera,Wasseraufbereitungsanlage) alle fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Mich wundert lediglich das andere Gemeinden in Schleswig Holstein Ihre "Spülwagenfahrer" nach EG 6 bezahlen.

Siehe bspw. hier:

https://www.stadt-stade.info/portal/meldungen/spuelwagenfahrer-in-m-w-d--900004651-20390.html?rubrik=900000057


Vielen dank für die Hilfe ! :)

KlammeKassen

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Antw:Eingruppierung Fahrer
« Antwort #5 am: 08.08.2024 13:07 »
"Einfahrertätigkeit bedeutet, der Fahrer ist zugleich auch Bediener der Anbaugeräte. Die Benutzung der Anbaugeräte kann während der Fahrt des Fahrzeugs als auch beim Stillstand erfolgen."

Ein Spülfahrzeug hat in dem Sinne keine Anbaugeräte da die Gerätschaften(Pumpe, Kanalkamera,Wasseraufbereitungsanlage) alle fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Mich wundert lediglich das andere Gemeinden in Schleswig Holstein Ihre "Spülwagenfahrer" nach EG 6 bezahlen.

Siehe bspw. hier:

https://www.stadt-stade.info/portal/meldungen/spuelwagenfahrer-in-m-w-d--900004651-20390.html?rubrik=900000057


Vielen dank für die Hilfe ! :)

Stade ist Niedersachsen  :D

Wynchester

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Antw:Eingruppierung Fahrer
« Antwort #6 am: 08.08.2024 13:14 »
"Einfahrertätigkeit bedeutet, der Fahrer ist zugleich auch Bediener der Anbaugeräte. Die Benutzung der Anbaugeräte kann während der Fahrt des Fahrzeugs als auch beim Stillstand erfolgen."

Ein Spülfahrzeug hat in dem Sinne keine Anbaugeräte da die Gerätschaften(Pumpe, Kanalkamera,Wasseraufbereitungsanlage) alle fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Mich wundert lediglich das andere Gemeinden in Schleswig Holstein Ihre "Spülwagenfahrer" nach EG 6 bezahlen.

Siehe bspw. hier:

https://www.stadt-stade.info/portal/meldungen/spuelwagenfahrer-in-m-w-d--900004651-20390.html?rubrik=900000057


Vielen dank für die Hilfe ! :)

Stade ist Niedersachsen  :D

Upps

Casa

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Antw:Eingruppierung Fahrer
« Antwort #7 am: 08.08.2024 14:24 »
Die Aufgaben können von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren.
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