Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und habe mich registriert, da ich allgemein gerne bei bestimmten Themen mitdiskutieren möchte. Hier habe ich aber einen konkreten Sachverhalt bei mir, welchen ich gerne einmal ansprechen möchte. Dieser ist jetzt neu bei mir aufgetreten.
Ich bin als Ingenieur bei einer Kommune im TVÖD-VKA mit EG 11 Stufe 2 eingestellt worden, seit Dezember 2023 bin ich in Stufe 3. Für mich hat sich nun im Juni die Möglichkeit einer "Beförderung" ergeben, welche ich natürlich gerne wahrgenommen habe. Diese sieht wie folgt aus:
Durch eine neue Aufgabe, welche ich mit meiner Stelle neu zu 50% mache (dafür gebe ich 50% meiner alten Stelle ab), wurde ich im Rahmen des Direktionsrechts (natürlich mit mir aber abgesprochen) auf die neue Tätigkeit zu 50% gesetzt. Die neue Tätigkeit ist noch nicht bewertet. In erfolglosen Ausschreibungen zuvor war die Stelle mit EG 11 angegeben, jedoch noch offen je nach Eingruppierung im Stellenbewertungsverfahren.
Meine Voraussetzung die Aufgaben selbst wahrzunehmen, nachdem die Stelle mehrmals nicht besetzt werden konnte, war aber eine Höhergruppierung nach EG12. Diesem Wunsch wurde gefolgt, indem ich über die Fachkräftezulage zur Bindung von Mitarbeitern entweder die Differenz zu EG 12 immer ausgezahlt bekomme oder - wenn die Stelle irgendwann trotzdem nach EG 12 eingruppiert wird - ich dann eben die EG 12 direkt bekomme.
Meine Frage hier zu ist, ob es für mich irgendeinen Unterschied macht (welchen ich gerade nicht durchblicken kann; z.B. steuerlich, tarifrechtlich etc.), ob ich nun als EG 11 weiterhin + Zulage = wie EG 12 habe, oder direkt EG 12 beziehe. Z.B. die Jahressonderzahlung müsste ja auch dann die von EG 12 sein bei der November-Abrechnung; das macht ja einen sehr großen Unterschied.
Ein Unterschied könnte z.B. sein, dass ich mit EG 11 + Zulage im Dezember 2026 in die Stufe 4 aufsteige (und dann ja EG 12 Stufe 4 effektiv bekäme), wenn die Stelle selbst in EG 12 eingruppiert werden würde, würden meine Monate in der jetzigen Stufe 3 aber wahrscheinlich von vorne beginnen, oder? Dementsprechend wäre EG 11 + Zulage aus dieser Sicht ja sogar ein Vorteil.
Fallen euch weitere Beispiele ein, die vorteilhaft oder nachteilig für mich sein könnten?
Gibt es irgendwas, worauf ich unbedingt achten muss? Die Fachkräftezulage sieht ja auch eine Befristung vor. Von dieser war bislang bei den mündlichen Absprachen nicht die Rede. Kommt aber vielleicht auch nicht zu Tragen, weil ich vor der Befristung in vielleicht 10 Jahren auch bereits noch mal die Stelle gewechselt habe. Mein Ziel wäre EG 13, da ich mit Master-Abschluss auch dafür qualifiziert wäre. Aber EG 12 zu 13 macht keinen wirklichen Unterschied, wenn ich die 12 wirklich dauerhaft gesichert hätte.
Bis jetzt habe ich auch noch nichts schriftlich, alles ist bislang nur mündlich abgesprochen (das aber auf hoher Ebene mit Personalchef etc.). Umgesetzt werden soll das ganze eben ab Juni, da die Bearbeitung bei meinen Vorgesetzten / der Personalabteilung allerdings durch die derzeitige Urlaubssituation noch im Gange ist, habe ich bislang noch normal EG 11 Stufe 3 in den Abrechnungen für Juni und Juli bezogen. Ich gehe davon aus, dass das rückwirkend angepasst wird.
Vielen Dank für eure Einschätzung zur Thematik!
Liebe Grüße