Autor Thema: Brille zum Autofahren  (Read 4129 times)

Pommes123

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Brille zum Autofahren
« am: 08.08.2024 09:52 »
Hallo

Ich habe beim Personalamt nachgefragt wie es mit einer Bereitstellung einer Brille zum Autofahren aussieht. Dieses würde abgelehnt mit der Begründung diese könnte ich dann ja auch privat nutzen.
Ich kenne das mit der Dienstbrille von der Bundwehr und dachte das wäre im öD ähnlich.

Kennt jemand die Regelungen für eine Autofahrer Brille?

Mit dem Argument dürfe mir der Dienstherr ja auch keinen Laptop, Rucksack oder Taschenlampe geben?
Ich könnte ja einiges an dienstlicher Ausrüstung privat nutzen...

Vielen Dank

Bernd47

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #1 am: 08.08.2024 10:20 »
Ich habe für eine Arbeitsplatzbrille Zuschüsse erhalten. Natürlich könnte ich die auch nutzen, wenn ich privat am PC sitze. Die Begründung, die Du erhalten hast, ist daher wohl sehr fragwürdig.
Die Hauptfrage für mich wäre, ob und in welchen Fällen eine Brille ausschließlich zum Autofahren bezuschusst wird. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es einen Zuschuss in dem Fall bestenfalls gibt, wenn Du dienstlich Auto fahren musst, also beispielsweise zwischen Geschäftsstellen pendelst. Nur für den Weg von und zur Arbeit wird das vermutlich nicht bezuschusst.

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #2 am: 08.08.2024 10:28 »
Hallo

Ja es geht (natürlich) um das bewegen von Dienst KFZs.

 Ich muss manchmal auch spontan das Dienst KFZ nehmen, dann habe ich aber in der Regel auch keine Brille dabei. Diese liegt dann in meinem Privat-Wagen der 15 Gehminuten vom Büro entfernt geparkt ist.
Also muss ich diese dann immer erst holen oder ich rechne in der Zukunft Busfahrscheine ab? 😆

(weiterer Witz am Rande: die Dienst KFZs stehen auch 15 Minuten Fußweg entfernt)


Organisator

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #3 am: 08.08.2024 11:00 »
Dann parke doch deinen Privatwagen neben den Dienst-KfZ. Oder nimm die Brille einfach mit.

Möglichkeiten über Möglichkeiten....

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #4 am: 08.08.2024 11:12 »
Das Auto parkt im Parkhaus A.
Das Dienst KFZ auf Parkplatz B.
Mein Büro ist Arbeitsplatz C.

Alle Punkte sind ca. 15 Minuten voneinander entfernt.

Warum sollte ich jedes mal die Brille mitnehmen, wenn ich gar nicht weiß ob ich dienstlich fahren muss?

Es geht mir hier auch gar nicht um das Umher-Tragen sondern eher um das Nutzen bzw Verschleißen meiner privaten Ausrüstung im Dienst.

Etwa offtopic:
Ich nutze seid 6 Monaten mein privates Handy zu dienstlichen Zwecken. Ein dienstliches Gerät soll dann in ein paar Monaten kommen.
Vom Argument her könnte ich ja auch einfach eine zweite Sim Karte in mein Privat Handy packen. Wo fängt es an und wo hört es auf mit der Nutzung des Privat-Eigentums zur Ausübung des Dienstes?

Faunus

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #5 am: 08.08.2024 11:21 »
Das Auto parkt im Parkhaus A.
Das Dienst KFZ auf Parkplatz B.
Mein Büro ist Arbeitsplatz C.

Alle Punkte sind ca. 15 Minuten voneinander entfernt.

Warum sollte ich jedes mal die Brille mitnehmen, wenn ich gar nicht weiß ob ich dienstlich fahren muss?

Es geht mir hier auch gar nicht um das Umher-Tragen sondern eher um das Nutzen bzw Verschleißen meiner privaten Ausrüstung im Dienst.

Etwa offtopic:
Ich nutze seid 6 Monaten mein privates Handy zu dienstlichen Zwecken. Ein dienstliches Gerät soll dann in ein paar Monaten kommen.
Vom Argument her könnte ich ja auch einfach eine zweite Sim Karte in mein Privat Handy packen. Wo fängt es an und wo hört es auf mit der Nutzung des Privat-Eigentums zur Ausübung des Dienstes?

1. Wenn der Dienstwagen nur gelegentlich genutzt wird, ...  oder anders: war bei Deiner Stellenausschreibung der Führerschein eine Einstellungsvoraussetzung?

2.  Hast Du angeordneten Beritschaftsdienst/Wochenenddienst bzw. gibt es einen Einteilungsplan für diese "Sonderdienste"?

3. Hast Du Sicherheitsschuhe und Berufskleidung an, oder trägst Du Deine private Kleidung?



Naja, Büroarbeitsplatz... vermutlich kannst Du alle Fragen mit Nein beantworten bzw. bei der letzten trägst Du Deine "private" Kleidung.

Öffizient

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #6 am: 08.08.2024 11:33 »
Verstehe ich es richtig, dass Du privat eine Brille hast?
Du trägst Sie nicht täglich, also keine "dauerhafte Sehhilfe"?

Wo ist denn das Problem die vorhandene Brille mit zum Dienst zu nehmen?
Welcher Verschleiß? Ist sie aus Gold? Es ist doch ein täglicher Gebrauchsgegenstand.
Dann bräuchtest Du ja auch ein Schlüpper - Zuschuss, verschleißt schließlich auch auf den ganzen Dienstwegen.

Dieses Gejammer immer nach Zuschüssen...

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #7 am: 08.08.2024 11:38 »
Zitat

1. Wenn der Dienstwagen nur gelegentlich genutzt wird, ...  oder anders: war bei Deiner Stellenausschreibung der Führerschein eine Einstellungsvoraussetzung?

2.  Hast Du angeordneten Beritschaftsdienst/Wochenenddienst bzw. gibt es einen Einteilungsplan für diese "Sonderdienste"?

3. Hast Du Sicherheitsschuhe und Berufskleidung an, oder trägst Du Deine private Kleidung?



Naja, Büroarbeitsplatz... vermutlich kannst Du alle Fragen mit Nein beantworten bzw. bei der letzten trägst Du Deine "private" Kleidung.

Hallo

zu 1: Ich meine die Fahrerlaubnis war Bestandteil der Stellenausschreibung.
Ich bin mir aber ziemlich sicher das davon nichts im AV steht und die Stellenausschreibung keine Anlage vom AV war.
In der Stellenausschreibung stand weiterhin das die Nutzung des privaten PKWs ggf. gewünscht ist.
Für diese Nutzung würde ich dann aber entsprechend 0,30 € pro km bekommen.

zu 2: Diese Sonderdienste finden in der Regel in der normalen Dienstzeit statt.
Geplante Dienste vor 6 Uhr/nach 20 Uhr oder Wochenende sind vorher mündlich abgestimmt und werden mit Freizeit ausgeglichen.

zu 3: leider nicht. Ich hätte liebend gerne dienstliche Kleidung. Ich beneide da zum Beispiel etwas die Kollegen die Strafzettel schreiben. Wir bekommen lediglich weiße Kittel gestellt, auch keinen Wetterschutz oder ähnliches. Den Rest (Schuhe, Hose...) darfst du dir dann gerne von deiner privaten Kleidung einsauen, und bekommst dafür nicht einmal die Reinigung bezahlt.
 :D

An sich bin ich Außendienstler. Aber wo/wie/wer das nun einteilt bzw. wo der Unterschied ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Vielen Dank 




Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #8 am: 08.08.2024 11:46 »
Verstehe ich es richtig, dass Du privat eine Brille hast?
Du trägst Sie nicht täglich, also keine "dauerhafte Sehhilfe"?



Die Brille ist zum Autofahren.

Meine Frage ist nur: Warum sollte ich? Wo fängt es an?



Verschleißt mein privates Handy oder mein privater Laptop schneller wenn diese Geräte dienstlich nutzen würde?
Die Abnutzung wäre sicherlich auch sehr gering. Könnte ich also auch tun. Aber wieder frage ich: warum?

Wenn zur Vollendung des Auftrages bestimmte Ausrüstung nötig ist, dann sollte diese doch gestellt, bzw. bezuschusst werden, oder?

Ich lege zum Teil manchmal 10km zu Fuß zurück und nutze dafür auch, wie sollte es anders sein, meine privaten Schuhe. Das sind in zwei Monaten grob 400 km. Ein Laufschuh wäre dann durch und sollte ersetzt werden. Diese Kosten trage ich selber.




ike

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #9 am: 08.08.2024 11:47 »
[...]
(weiterer Witz am Rande: die Dienst KFZs stehen auch 15 Minuten Fußweg entfernt)

In der gleichen Richtung oder in entgegengesetzter Richtung?
Bei letzterem kann man es ja auch mit Dienstsport verbinden  ;)

Pommes123

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #10 am: 08.08.2024 11:50 »
Zitat
In der gleichen Richtung oder in entgegengesetzter Richtung?
Bei letzterem kann man es ja auch mit Dienstsport verbinden  ;)

Tatsächlich sehe ich das inzwischen auch so.
Bezahltes spazieren fit halten.   ;D

Capo

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #11 am: 08.08.2024 12:39 »
Dein Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet dir Persönliche Schutzausrüstung zu stellen wenn er es Organisatorisch nicht verhindern kann. Wenn er Organisatorisch verhindert das dir nichts auf dem Fuß fallen kann braucht er dir keine Arbeitsschuhe zu stellen. Er kann Verlangen das Einheitliche Kleidung getragen wird, z.B. mit Firmenlogo, dann muss er sie auch Bezahlen. Für Bildschirmarbeitspläte ist eine entsprechende Brille zu stellen. Ansonsten ist es ganz normal das ein Arbeitnehmer seine Persönliche (Arbeits)Kleidung trägt, der Verschleiß und die Verschmutzung ist dein Persönliches Risiko bei der Arbeit und wird in Einzelfällen über Zulagen (Schmutzzulage) vergütet. Die Mitarbeiterinen im Supermarkt tragen ihren Kittel auch nur damit sie als solche erkannt werden.

Casa

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #12 am: 08.08.2024 13:06 »
Muss die Brille immer getragen werden oder nur zum Autofahren?

Falls sie nur zum Autofahren benötigt wird, bitte den Unfallversicherungsträger kontaktieren und beraten lassen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Organisator

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #13 am: 08.08.2024 13:13 »
Dein Arbeitgeber ist nur dazu verpflichtet dir Persönliche Schutzausrüstung zu stellen wenn er es Organisatorisch nicht verhindern kann. Wenn er Organisatorisch verhindert das dir nichts auf dem Fuß fallen kann braucht er dir keine Arbeitsschuhe zu stellen. Er kann Verlangen das Einheitliche Kleidung getragen wird, z.B. mit Firmenlogo, dann muss er sie auch Bezahlen. Für Bildschirmarbeitspläte ist eine entsprechende Brille zu stellen. Ansonsten ist es ganz normal das ein Arbeitnehmer seine Persönliche (Arbeits)Kleidung trägt, der Verschleiß und die Verschmutzung ist dein Persönliches Risiko bei der Arbeit und wird in Einzelfällen über Zulagen (Schmutzzulage) vergütet. Die Mitarbeiterinen im Supermarkt tragen ihren Kittel auch nur damit sie als solche erkannt werden.

Word.

Tiffy

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Antw:Brille zum Autofahren
« Antwort #14 am: 08.08.2024 13:34 »
Ich nutze seidt 6 Monaten mein privates Handy zu dienstlichen Zwecken.
Selbst schuld, kann man da nur sagen.