Autor Thema: Zulage als Meister erhalten?  (Read 1984 times)

schulz07

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Zulage als Meister erhalten?
« am: 08.08.2024 16:45 »
Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgendes und hoffe auf Eure Expertise:

Ich bin als Gärtnermeister in der Funktion eines Friedhofsleiters bei einer größeren Kommune beschäftigt. Zusätzlich zur Friedhofsleitung bin ich auch zuständig für die Ausbildung der Friedhofsgärtner*innen. Ich habe vier Gärtner*innen welche die Ausbildung mit unterstützen und hierfür eine Vorarbeiterzulage erhalten.

Ich erhalte die EG 9a und die Gärtner*innen die EG 6 plus die Vorarbeiterzulage von 12%.

Meine Frage ist, ob mir auch eine Zulage für die Ausbildung zusteht.

Ja, Ausbildung ist eine typische Meistertätigkeit, jedoch mache ich diese noch zusätzlich zur Friedhofsleitung. Die anderen Gärtnermeister in der Funktion eines Friedhofsleiters erhalten auch die EG 9a jedoch ohne die Zusatzarbeit der Ausbildung. Laut Stellenprofil, umfasst die Ausbildung 50% meiner Tätigkeit und dies entspricht dem auch.

Zudem, wenn man sich z.B. die EG 9a Stufe 3 und die EG 6 Stufe 3 mit Zulage anschaut, beträgt der unterschied gerade einmal noch ca. 50€ netto im Monat. Ich finde es sehr gut, dass die Gärtner*innen die Zulage bekommen!! Warum aber werde ich als Meister dafür nicht bezahlt? Schließlich bin ich für die Ausbildung verantwortlich und muss für alles geradestehen und habe die Qualifikation zum Ausbilden erworben. Die Gärtner*innen mussten keine Zusatzqualifikation erwerben oder sonstiges.

Ich bin gerne Ausbilder, aber manchmal fühle ich mich doch veräppelt, wenn andere dieselbe Position haben aber ohne diese Mehrbelastung bei gleicher Bezahlung und andersherum andere mehr Bezahlung bekommen dafür das sie in der Ausbildung mitwirken aber sich nicht weiter qualifizieren mussten und dann praktisch so viel verdienen wie ich. Ist dem wirklich so?
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine 😊 Es soll wirklich jeder sein Geld bekommen. Ich gönne es jedem. Mir aber auch.

Beste Grüße

Casa

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Antw:Zulage als Meister erhalten?
« Antwort #1 am: 08.08.2024 19:22 »
Es würde helfen, wenn du den einschlägigen Tarifvertrag / die Entgeltordnung als URL einstellst und die Fundstelle für die Zulage zitierst.

Soweit mir ersichtlich, scheint es sich um Überleitungsfälle aus dem früheren Tarifvertrag zu handeln. Eine Vorarbeiterzulage gibt es nicht mehr.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

TVOEDAnwender

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Antw:Zulage als Meister erhalten?
« Antwort #2 am: 08.08.2024 21:35 »
Zitat
Soweit mir ersichtlich, scheint es sich um Überleitungsfälle aus dem früheren Tarifvertrag zu handeln. Eine Vorarbeiterzulage gibt es nicht mehr.

In den landesbezirklichen Tarifverträgen, zB dem TVöD Nrw, gibt es immer noch Vorarbeiterzulagen. Das "Arbeiterrecht" wird immer noch landesbezirklich unterschiedlich geregelt.

Zitat
Meine Frage ist, ob mir auch eine Zulage für die Ausbildung zusteht.

Der TVÖD kennt nur im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes eine Praxisanleiterzulage (70 EUR mtl.). Bei Pflegekräften gibt es die Möglichkeit einer höheren Eingruppierung (P8 statt P7, aufgrund der mind. 50 Prozent jedoch kaum erreichbar). In allen anderen Bereichen des TVöD gibt es solche Zulagen für Praxisanleiter nicht.

Wie du aber schon selber geschrieben hast, ist ja eine der Hauptaufgabe des Meisters die Ausbildung. Daher ist dies mit deiner Eingruppierung in EG 9A "abgegolten".