Also ich habe einen vollzeitvertrag mit 40 Stunden im TV-L ohne irgendwelche Sonderregeln die im Vertrag stehen.
Es sind 10 oder 12 Überstunden im Monat angeordnet, damit ich die Ferien, wo die Einrichtung geschlossen hat, neben meinen Urlaubstagen überbrückt werden kann.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur, das der TV-L wirksam ist, ohne das ich andere vereinbarungen unterschrieben habe. Davon abgesehen wäre es auch möglich die angeordneten Überstunden innerhalb von 3 Monaten als Freizeitausgleich zu nutzten. Ich habe nur durch die Personalverwaltende stelle erfahren, dass es scheinbar vor Jahren mal eine Absprache mit Leiter und ÖPR getroffen wurde. Aber darüber wurde ich vorher nicht Informiert, sondern erst auf mein nachfragen wurde mir das mitgeteilt.
Mal davon abgesehen, wenn ich keinen Zuschlag bekomme, kann ich trotzdem am Jahresende, wenn ich noch z.B. 20 Überstunden habe, diese mir auszahlen lassen?