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Frage zum Zeitzuschlag Überstunden

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DrZombeck:
Hallo,

Meine Frage bezieht sich auf den Zeitzuschlag von 30% auf überstunden. Gibt es einen Fall, wo der Zuschlag nicht gezahlt werden muss?
Es gibt keine Extraregelungen beim Arbeitsvertrag.

LG

Capo:
Wenn es keine Überstunden sind sondern nur Mehrarbeit. Oder wenn Zeitnah der Ausgleich genommen wird. Heute 10 Stunden Arbeiten morgen zwei Stunden später kommen. Für eine genauere Antwort bitte genauer Fragen.

DrZombeck:
Es gibt eine Dienstliche anordnung von 10 oder 12 Überstunden pro Monat zu erstellen um die Ferien in Sachsen zu überprücken da die Einrichtung geschlossen hat.

Capo:
Wenn ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist kann der Zuschlag auch in Freizeitausgleich umgewandelt werden. Außer ihr habt eine Betriebs/Dienstvereinbarung die was anderes festlegt. z.B. Gleitzeit, Arbeitszeitkorridor. Ansonsten wenn man Überstunden leistet stehen einen die entsprechenden Zuschläge oder Freizeitausgleiche zu.

DrZombeck:

--- Zitat von: Capo am 09.08.2024 15:13 ---Wenn ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist kann der Zuschlag auch in Freizeitausgleich umgewandelt werden. Außer ihr habt eine Betriebs/Dienstvereinbarung die was anderes festlegt. z.B. Gleitzeit, Arbeitszeitkorridor. Ansonsten wenn man Überstunden leistet stehen einen die entsprechenden Zuschläge oder Freizeitausgleiche zu.

--- End quote ---

Ich weiß nicht was für Betriebs/Dienstvereinbarungen getroffen wurde. Diese müssten doch aber in meinem Arbeitsvertrag mit angeführt werden. Soweit ich verstanden habe, haben wir ein Arbeitszeitkonto. Aber auch da bekommen wir nur 100% Freizeitausgleich und keine 130%. Wir arbeiten im ganz normalen schichtsystem vollzeit. Überstunden bekommen wir aber nur als freizeitausgleich. Also ohne die 30%. Das ist scheinbar auch schon seit sehr vielen Jahren Praxis.

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