Meinst du die ergänzende Leistung nach TV-L?
Siehe auch unser Merkblatt dazu:
https://www.lff.bayern.de/media/rlgndoqx/2023_08_17_a-406-merkblatt_stand-01062023.pdfFalls ja: Es gibt einen Grenzbetrag in Höhe von 3.952,43€ brutto (bei Vollzeit, bei Teilzeit reduziert sich der Grenzbetrag entsprechend dem Teilzeitmaß). Liegt dein Tabellenentgelt über diesem Betrag, erfolgt keine Auszahlung. Sollte dein Entgelt darunter liegen, erfolgt eine Auszahlung maximal bis dieser Grenzvertrag erreicht ist. Die Höhe der ergänzenden Leistung beträgt: 136,21€ (bei Vollzeit).
Dein Brutto liegt mit 5.222,60€ über dem Grenzbetrag für die ergänzende Leistung (umgangssprachlich auch als Münchenzulage bekannt), daher erfolgt in deinem Fall leider keine Auszahlung mehr. Aber Achtung; Du hast wahrscheinlich noch Anspruch auf den Kinderanteil (ergänzende Leistung für Kinder) in Höhe von 36,33€, weil dort der Grenzbetrag bei 5.504,01€ liegt und du da drunter bist. Hierzu benötigt die Bezügestelle unter Umständen deine Kindergeldnummer, um zu bestimmen, ob an dich Kindergeld gezahlt wird, außer deine Behörde/Bezügestelle zahlt das Kindergeld selbst aus.
Ich hoffe das war verständlich

Ich muss das als Bezügestellensachbearbeiter öfter mal erklären
