Okay, das ist mal eine Aussage.
Ich habe eine Quelle gefunden( irgend ne eingruppierungshilfe aus'm Saarland) dort stand sinngemäß: Eine Entgeltgruppe niedriger gilt, es sei denn es gibt eine entsprechende Fallgruppe in einer anderen Entgeltgruppe. Als beispiel wurde S8a(Erzieher*in mit entsprechender Tätigkeit) und S4 Fallgruppe 3 (Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieher*in) genannt, wo entsprechend nicht-Erzieher*innen welche aber diese Tätigkeiten ausüben dann nicht in die S7, sondern in die S4 eingruppiert werden.
Das würde in diesem von mir genannten Fall erstmal logisch erscheinen dann S9 Fallgruppe 3 heranzuziehen, weil sich dort eben auf Heilpädagog*innen bezogen wird, warum dann aber nicht die S8b, wo sich auf Sozialarbeiter bezogen wird, welche auch in der S11b genannt werden.
Nein, das halte ich für eine Fehlinterpretation, ich bin zwar kein Profi, aber ich sehe es so:
s11b
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit
staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen –
mit staatlicher Anerkennung
mit jeweils entsprechender TätigkeitS9 Fg 3
Beschäftigte in der Tätigkeit von Heilpädagoginnen/HeilpädagogenS8a
Erzieherinnen/Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger und Heilerzieherinnen/Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und
jeweils entsprechender TätigkeitAlso wenn du nicht die Tätigkeiten einer Sozialarbeiters/Sozialpädagogen machst, dann bist du halt auch nicht in der 11b/11a.
Wenn du die Tätigkeiten eine Heilpädagogin machst, dann bist du in der S9
Wenn du die Tätigkeiten einer Sozialarbeiters/Sozialpädagogen hast und die Ausbildung Heilpädagoginnen/Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildungals hast bist du S11b, wenn du "keine entsprechende Ausbildung hast (also ich zB) dann wäre ich in der S11a
Ich bin gespannt. Werde nun eine Arbeitsvorgangsbeschreibung schreiben lassen von einer der Kolleginnen, und diese dann von ihr bei der Gewerkschaft prüfen lassen.
Es kommt auf die auszuübenden Tätigkeiten (also das was der AG übertragen hat) an, nicht das was man ausübt.
Du musst also etwas haben, was der AG als die auszuübenden Tätigkeiten angegeben hat (oder wenn du so etwas schreiben lasst, muss der AG bestätigen, dass das auch die auszuübenden Tätigkeiten sind)
Es geht hier grundsätzlich nicht um die Herabgruppierung, ich möchte das hier alles korrekt und fair ist, sondern darum das der AG das hier instrumentalisiert um anschließend auch die Stufenlaufzeit wieder von vorne beginnen zu lassen und somit wieder "Geld zu sparen". Dieses Verhalten läuft schon länger (eine Kollegin wäre dann durch Unwissenheit schon 10 Jahre in Stufe vier), und die Mitarbeitervertretung stimmt solchen Dingen immer zu, und wird selbst regelmäßig mit Tätigkeiten belohnt welche höher Eingruppiert sind. Daher bin ich sehr froh, das zumindest eine Leitung hier tätig wird und möchte diese nach allen Kräften unterstützen.
Danke für die Rückmeldung.
Nun das tut natürlich weh, wenn ihr da eine Vertretung wählt, die sich dafür belohnen lässt, dass sie ihren Job nicht macht.
Ist bei euch der Arbeitsmarkt so schlecht, dass ihr da nicht Druck machen könnt?