Autor Thema: "Anspruch" auf Umsetzung  (Read 2394 times)

Stadtangestellte2021

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"Anspruch" auf Umsetzung
« am: 12.08.2024 14:04 »
Hallo alle zusammen  8)

seit 06/2023 bin ich als Sekretärin eines Fachdienstleiters eingestellt.
Da jedoch im gleichen Fachbereich eine Sekretärin langzeiterkrankt ist (bereits über 14 Monate), habe ich inoffiziell und auf mündliche und teilweise schriftliche Weisung der Fachbereichsleitung, seit 09/2023 die Vollzeitvertretung der erkrankten "Kollegin" übernommen (wir beide haben die EG 7).

Nun rückt leider Tag X immer näher und die "Kollegin" beginnt bald mit Ihrer Wiedereingliederung.

Habe ich evtl. ein Recht darauf, auf der "Vertretungsposition" zu bleiben?
Hat die "Kollegin" ein Recht auf DIESEN Arbeitsplatz oder theoretisch NUR auf einen Arbeitsplatz in der passenden EG?

Freue mich über eure Antworten und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG die Stadtangestellte2021  ;)

Organisator

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #1 am: 12.08.2024 14:15 »
Sowohl du als auch die Kollegin als auch alle anderen Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz in der passenden Entgeltgruppe.

Stadtangestellte2021

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #2 am: 12.08.2024 14:18 »
Hallo Organisiator,

das wir Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz in der passenden EG haben ist mir bewußt.

Ich würde jedoch gerne wissen, ob ich denn soetwas wie ein Gewohnheitsrecht nutzen kann um offiziell auf die Vertreterstelle gesetzt zu werden.

MaLa

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #3 am: 12.08.2024 14:22 »
Sofern es keine Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen gibt, obliegt die Aufgabenverteilung dem Direktionsrecht des AG.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Organisator

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #4 am: 12.08.2024 14:27 »
Hallo Organisiator,

das wir Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz in der passenden EG haben ist mir bewußt.

Ich würde jedoch gerne wissen, ob ich denn soetwas wie ein Gewohnheitsrecht nutzen kann um offiziell auf die Vertreterstelle gesetzt zu werden.

Nein.

Schokokeks

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #5 am: 14.08.2024 07:55 »
Dreh den Spieß doch mal um...

Du kommst nach längerer Erkrankung zurück und Deine Vertretung hat sich auf Deinem Stuhl breit gemacht, würdest Du dann genauso argumentieren?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Tagelöhner

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #6 am: 14.08.2024 09:24 »
Hier macht es doch nur Sinn ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. den Entscheidungsträgern zu führen. Wenn sich alle einig sind, dass es besser wäre dir dauerhaft diese Aufgaben zu übertragen und deine erkrankte Kollegin umzusetzen ist die Sache doch geritzt.

UNameIT

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Antw:"Anspruch" auf Umsetzung
« Antwort #7 am: 14.08.2024 09:41 »
Hier macht es doch nur Sinn ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. den Entscheidungsträgern zu führen. Wenn sich alle einig sind, dass es besser wäre dir dauerhaft diese Aufgaben zu übertragen und deine erkrankte Kollegin umzusetzen ist die Sache doch geritzt.

und dabei bitte auch die erkrankte Kollegin ins Boot holen und nicht einfach übergehen. Vielleicht möchte sie ja auch eine andere Tätigkeit.