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"Anspruch" auf Umsetzung

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Stadtangestellte2021:
Hallo alle zusammen  8)

seit 06/2023 bin ich als Sekretärin eines Fachdienstleiters eingestellt.
Da jedoch im gleichen Fachbereich eine Sekretärin langzeiterkrankt ist (bereits über 14 Monate), habe ich inoffiziell und auf mündliche und teilweise schriftliche Weisung der Fachbereichsleitung, seit 09/2023 die Vollzeitvertretung der erkrankten "Kollegin" übernommen (wir beide haben die EG 7).

Nun rückt leider Tag X immer näher und die "Kollegin" beginnt bald mit Ihrer Wiedereingliederung.

Habe ich evtl. ein Recht darauf, auf der "Vertretungsposition" zu bleiben?
Hat die "Kollegin" ein Recht auf DIESEN Arbeitsplatz oder theoretisch NUR auf einen Arbeitsplatz in der passenden EG?

Freue mich über eure Antworten und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

LG die Stadtangestellte2021  ;)

Organisator:
Sowohl du als auch die Kollegin als auch alle anderen Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz in der passenden Entgeltgruppe.

Stadtangestellte2021:
Hallo Organisiator,

das wir Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz in der passenden EG haben ist mir bewußt.

Ich würde jedoch gerne wissen, ob ich denn soetwas wie ein Gewohnheitsrecht nutzen kann um offiziell auf die Vertreterstelle gesetzt zu werden.

MaLa:
Sofern es keine Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen gibt, obliegt die Aufgabenverteilung dem Direktionsrecht des AG.

Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Organisator:

--- Zitat von: Stadtangestellte2021 am 12.08.2024 14:18 ---Hallo Organisiator,

das wir Anspruch auf EINEN Arbeitsplatz in der passenden EG haben ist mir bewußt.

Ich würde jedoch gerne wissen, ob ich denn soetwas wie ein Gewohnheitsrecht nutzen kann um offiziell auf die Vertreterstelle gesetzt zu werden.

--- End quote ---

Nein.

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