Autor Thema: [Allg] Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst  (Read 4861 times)

Laser92

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Bei uns ist eine Sachgebietsleiterstelle ausgeschrieben mit der Eingruppierung E13/A13.

Ich selber bin Tarifangestellter E12 und überlege, ob sich eine Bewerbung lohnt. Rein finanziell betrachtet lohnt der Wechsel von E12 auf E13 so gut wie gar nicht, da Netto lediglich ca. 60 € rauskommen, und das bei weit mehr Verantwortung und Stress.

Jetzt dachte ich immer A13 kann nur höherer Dienst sein, weshalb ich, angenommen ich bekomme die Stelle, eine Verbeamtung anstreben würde.

Stutzig macht mich jedoch, dass in der Ausschreibung als Voraussetzung für Beamte steht, dass man die Befähigung für das erste Einstiegsamt, zweite laufbahngruppe benötigt. Das heißt doch letztlich A9 bzw. A10 technischer Dienst.

D.h. eine Verbeamtung lohnt sich doch auch nicht, da ich dann statt einer E13, die ich als Angestellter bekomme erstmal mit einer A10 abgespeist werden würde und dann X Jahre erstmal weniger verdienen würde.

Oder übersehe ich hier etwas?
« Last Edit: 26.09.2024 23:39 von Admin »

Zauberberg

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #1 am: 13.08.2024 08:07 »
A13 gibt es in vielen Ländern auch im gehobenen Dienst, sog. Verzahnungsamt, also gibt es A13 im geh. und im höheren Dienst.
Du siehst es richtig, Du mußt die Laufbahn des geh. Dienstes durchlaufen, d.h.  in der Regel bei A9 beginnen. Dann wird es spannend, was für einen Dienstherren Du hast. Bei einigen Dienstherren geht es recht flott, wenn Du eine A 13 Stelle hast, innerhalb weniger Jahre die A13 zu erreichen. Bei anderen Dienstherren ist es schon müselig die A10 zu erreichen, obwohl Du auf einer A13 Palastelle sitzt. Das mußt Du ausloten.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #2 am: 13.08.2024 08:12 »
Bei uns ist eine Sachgebietsleiterstelle ausgeschrieben mit der Eingruppierung E13/A13.

Ich selber bin Tarifangestellter E12 und überlege, ob sich eine Bewerbung lohnt. Rein finanziell betrachtet lohnt der Wechsel von E12 auf E13 so gut wie gar nicht, da Netto lediglich ca. 60 € rauskommen, und das bei weit mehr Verantwortung und Stress.

Jetzt dachte ich immer A13 kann nur höherer Dienst sein, weshalb ich, angenommen ich bekomme die Stelle, eine Verbeamtung anstreben würde.

Stutzig macht mich jedoch, dass in der Ausschreibung als Voraussetzung für Beamte steht, dass man die Befähigung für das erste Einstiegsamt, zweite laufbahngruppe benötigt. Das heißt doch letztlich A9 bzw. A10 technischer Dienst.

D.h. eine Verbeamtung lohnt sich doch auch nicht, da ich dann statt einer E13, die ich als Angestellter bekomme erstmal mit einer A10 abgespeist werden würde und dann X Jahre erstmal weniger verdienen würde.

Oder übersehe ich hier etwas?
Nein, du übersiehst da nichts, das ist halt ein gD Posten und bis du da in der A13 landest vergehen Jahre.

Und ganz nebenbei: wer eine Verbeamtung wegen des Geldes anstrebt übersieht ne Menge anderer Dinge.

Laser92

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #3 am: 13.08.2024 08:15 »
Danke für die Antwort. Dann ist es so wie befürchtet.

Heißt für mich lohnt sich die Stelle einfach überhaupt nicht.

Dann verstehe ich die Sonderrolle von Lehrern noch weniger, die bekommen ihre A13 sofort. Und Grundschullehrer ihre A12.

Ich würde mit einer A10 starten und, obwohl ich ihr Vorgesetzter wäre, weniger Verdienen als meine E12er Mitarbeiter.

Und so wie ich das hier immer mitbekomme, läuft die Beförderung für Beamte bei uns sehr schleppend. Da werden nur die mit absoluten Top-Beuteilungen (7) befördert.

MoinMoin

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #4 am: 13.08.2024 08:22 »
Lehrer die A13 sofort bekommen sind halt hD (denn die haben ja was richtige Studiert)

Ich hätte auch A13 bekommen, wenn ich mich auf RL Posten beworben hätte, evtl. sogar direkt A14.
Aber ich bin jetzt zu alt dafür und wollte auch nie Beamter werden.

Also beschäftige ich erstmal mit dem besonderen Dienst und Treueverhältnis als Beamter und dann hörst du schnell wieder auf darüber nachzudenken.

Und ja der Sprung von e12 zu e13 ist eine Fehlgeburt in der EGO, denn dort wo sowas Karrieretechnisch neuerdings möglich ist, da wäre der Sprung zu e14 korrekter gewesen, dass dürfte aber verdie verhindert haben.
Da e12 früher edeka gD im TV System war und e13 einstieg im hD, wenn man den Beamten kram übertragen möchte.

Organisator

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #5 am: 13.08.2024 08:25 »
Danke für die Antwort. Dann ist es so wie befürchtet.

Heißt für mich lohnt sich die Stelle einfach überhaupt nicht.

Dann verstehe ich die Sonderrolle von Lehrern noch weniger, die bekommen ihre A13 sofort. Und Grundschullehrer ihre A12.

Ich würde mit einer A10 starten und, obwohl ich ihr Vorgesetzter wäre, weniger Verdienen als meine E12er Mitarbeiter.

Und so wie ich das hier immer mitbekomme, läuft die Beförderung für Beamte bei uns sehr schleppend. Da werden nur die mit absoluten Top-Beuteilungen (7) befördert.

Das ist zutreffend. Allerdings: Wenn es eine A13-Stelle im hD wäre, würdest Du sie auch nicht ohne weiteres bekommen können, da hier zunächst die Laufbahnbefähigung erreicht werden müsste.

Gewerbler

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #6 am: 13.08.2024 08:36 »
Je nach Dienstherr ist es grundsätzlich ja möglich, nicht im Einstiegsamt sondern auch höher zu verbeamten unter bestimmten Voraussetzungen.
Das wäre ggf. noch was, was man klären könnte. Ob direkt A13 im gD geht oder "nur" A11 oder A12 wäre dann die Frage.

Von daher wäre evtl. die Möglichkeit, sich einfach mal zu bewerben, wenn die Stelle interessant ist und sowas im Vorstellungsgespräch dann abzuklären bzw. hinterher, wenn man die Zusage hat. Nein sagen (zur Verbeamtung bzw. zur Stelle insgesamt) kann man ja immer noch. Das Vorstellungsgespräch kann/sollte ja auch dazu dienen, die (finanziellen) Rahmenbedingungen zu klären.

EiTee

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #7 am: 13.08.2024 08:58 »
Im Beamtentum klärt man keine finanziellen Dinge.

Mit Annahme der Urkunde geht man ein Verhältnis mit seinem Dienstherren ein, auf Vertrauensbasis, dass dieser einen angemessen alimentiert. Wie die Dienstherren dazustehen, findet sich an anderer Stelle in diesem Forum.

Beamtentum und Tarifbeschäftigt sind zwei gänzlich unterschiedliche Welten wo ein Vergleich sinnlos ist.

Da hier der Vergleich kam, dass der Sprung zu E13 von E12 nur wenige eure Netto ausmacht, liegt nahe, dass der TE sich in der Endstufe befindet. Diese Zeit sollte für eine ausreichend ausstaffierte, fiktive, Nachzeichnung reichen, welche deutlich über dem Eingangsamt liegen würde, theoretisch. Da hier jedoch nur top Kandidaten befördert werden, wird die Theorie womöglich nur Theorie bleiben.

Lehrer werden im Übrigen nicht nur A13 hD sondern auch A13 gD ernannt. Die Armen A12er vernachlässigen wir an dieser Stelle.
#Warum steigen die Lehrer so hoch ein? Die Antwort ist recht simple. Wer nur in den Ferien verreisen kann, der wird halt besser alimentiert. Da haben sich die Dienstherren wirklich, vorab, gut Gedanken zu gemacht :-) #ironieAus

Gewerbler

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #8 am: 13.08.2024 09:37 »
Im Beamtentum klärt man keine finanziellen Dinge.

Mit Annahme der Urkunde geht man ein Verhältnis mit seinem Dienstherren ein, auf Vertrauensbasis, dass dieser einen angemessen alimentiert. Wie die Dienstherren dazustehen, findet sich an anderer Stelle in diesem Forum.

Beamtentum und Tarifbeschäftigt sind zwei gänzlich unterschiedliche Welten wo ein Vergleich sinnlos ist.

Das ist mir schon klar. Aber wenn man das Angebot bekommt, in A13 verbeamtet zu werden, hängt da ja nunmal eine andere finanzielle Erwartung dran, als wenn das Angebot darin besteht, in A10 verbeamtet zu werden und ggf. hochbefördert werden müsste (worauf kein Anspruch besteht).
In der Folge kann ich das Angebot annehmen oder ablehnen, denn es zwingt mich ja niemand, die Urkunde auch entgegen zu nehmen. Und das kann man meines Erachtens schon vorab klären, um zu wissen, worauf man sich einlässt und was man erwarten kann oder eben auch nicht. Damit ist natürlich nicht geklärt, wie ich sonst und grundsätzlich zum Beamtentum stehe, denn wie richtig gesagt wurde, ist es nicht nur und ausschließlich eine finanzielle Entscheidung.


Laser92

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #9 am: 13.08.2024 10:39 »
Naja, ich werde es dennoch probieren. Ich bin Anfang 30 und möchte grundsätzlich gern in der Behörde bleiben. Sollte ich die SGL-Stelle bekommen, wäre eine Verbeamtung allerdings zunächst keine Option. Ich habe abgesehen vom finanziellen grundsätzlich ja auch Interesse an der Stelle.

Ich weiß ja, dass mein Referent in den nächsten paar Jahren in Rente gehen dürfte. Die Stelle ist mit E14/A14 bewertet. Das sollte dann aber wirklich gD sein. Insofern kann ich mich ja schonmal in Stellung bringen für in ein paar Jahren. Dann kann ich mich vielleicht mit Mitte/Ende 30 einer Verbeamtung, dann in die A13, beschäftigen.


MoinMoin

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #10 am: 13.08.2024 10:43 »
Naja, ich werde es dennoch probieren. Ich bin Anfang 30 und möchte grundsätzlich gern in der Behörde bleiben. Sollte ich die SGL-Stelle bekommen, wäre eine Verbeamtung allerdings zunächst keine Option. Ich habe abgesehen vom finanziellen grundsätzlich ja auch Interesse an der Stelle.

Ich weiß ja, dass mein Referent in den nächsten paar Jahren in Rente gehen dürfte. Die Stelle ist mit E14/A14 bewertet. Das sollte dann aber wirklich gD sein. Insofern kann ich mich ja schonmal in Stellung bringen für in ein paar Jahren. Dann kann ich mich vielleicht mit Mitte/Ende 30 einer Verbeamtung, dann in die A13, beschäftigen.
Du meinst hD
Und du hast auch die Voraussetzungen für hD?
Nicht das du dann traurig bist.
Auf alle Fälle solltest du die Zeit bis dahin nutzen und dich mit den Randbedingungen des Beamtentum auseinandersetzen.

Goldene Vier

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #11 am: 13.08.2024 10:54 »
Zunächst muss mal unterschieden werden zwischen Laufbahnbeamten und sonstigen Bewerbern...

In Niedersachsen wäre es z.B. möglich als sog. anderer Bewerbeer eine Befähigung durch Beschluss des Landespersonalausschusses zu erlangen....

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/offentliches_dienstrecht_korruptionspravention/landespersonalausschuss/entscheidungspraxis/befaehigungsfeststellungen-anderer-bewerberinnen-und-anderer-bewerber-95025.html

Vielleicht mal in der Personalstelle nachfragen, was da möglich wäre

Laser92

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #12 am: 13.08.2024 10:58 »
Ja, ich meine hD.

Ich habe einen Masterabschluss, insofern sollte ich doch grundsätzlich die Voraussetzung für den hD haben, oder?

Organisator

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #13 am: 13.08.2024 11:08 »
Ja, ich meine hD.

Ich habe einen Masterabschluss, insofern sollte ich doch grundsätzlich die Voraussetzung für den hD haben, oder?

nur die Bildungsvoraussetzung. Hauptberufliche Tätigkeit fehlt noch.

EiTee

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Antw:Verbeamtung - trotz E13/A13 nur höherer Dienst
« Antwort #14 am: 13.08.2024 12:44 »
nur die Bildungsvoraussetzung. Hauptberufliche Tätigkeit fehlt noch.

Dies hat ebenfalls zur Folge, dass der TE im hD, in einer weitaus geringeren Stufe landen wird, da keine Äquivalente Zeit für die Erfahrungsstufe angerechnet werden kann.

E12/6 könnte somit enden in:

A13/9 gD
oder
A13/5 hD