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Richtige Eingruppierung

Eingruppierung
3 (75%)
Eingruppierung
1 (25%)

Stimmen insgesamt: 3

Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2713 times)

Zelda

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Eingruppierung
« am: 19.08.2024 13:59 »
Hallo Zusammen,
Ich habe mal eine Frage,ich bin Gemeindearbeiter mit einer abgeschlossenen Lehre,ich wurde von meinem AG in E2 eingruppiert ist das richtig so???

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 19.08.2024 14:10 »
Wenn du E2 Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann ist das korrekt.
Man kann aber bezweifeln, dass du E2 Tätigkeiten übertragen bekommen hast.
Dein Lehre ist zunächst irrelevant.

Zelda

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 19.08.2024 14:45 »
Definiere mal bitte E2 Tätigkeiten???

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 19.08.2024 14:56 »
Gemäß Entgeltordnung wären das für Beschäftigte im Büro:
"einfache Tätigkeiten"

also Tätigkeiten, die keine eingehende Einarbeitung benötigen, allerdings überhalb von einfachsten Tätigkeiten liegen.

Bei handwerklichen Tätigkeiten kommt es zunächst darauf an, welche Entgeltordnung für dich gilt. Dies dürfte sich aus deinem Arbeitsvertrag ergeben.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 19.08.2024 15:19 »
Definiere mal bitte E2 Tätigkeiten???
Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
(
1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine
fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. 2Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse
und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.)
Entgeltgruppe 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt,
dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.


Zelda

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 19.08.2024 16:22 »
Alles schön und gut,hilft mir aber nicht weiter!!!
Wären zb.Maurer arbeiten oder Tiefbau arbeiten für eine E2 Gedacht????
Danke für die Antwort.

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 19.08.2024 17:09 »
Alles schön und gut,hilft mir aber nicht weiter!!!
Wären zb.Maurer arbeiten oder Tiefbau arbeiten für eine E2 Gedacht????
Danke für die Antwort.

Würdest du Maurer- oder Tiefbauarbeiten so definieren, dass sie keine Vor- oder Ausbildung brauchen?

Zelda

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 19.08.2024 17:14 »
Natürlich brauch man dafür eine Ausbildung, aber wenn man solche Aufgaben auf bekommt kann es doch kein E2 sein oder?

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 19.08.2024 17:18 »
Natürlich brauch man dafür eine Ausbildung, aber wenn man solche Aufgaben auf bekommt kann es doch kein E2 sein oder?

So siehts aus. Tätigkeiten, die eine Ausbildung erfordern, sind nicht in die E2 eingruppiert, soweit sie in eingruppierungsrelevanten Umfang (in der Regel min. 50 % der Arbeitszeit) übertragen werden.

Zelda

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #9 am: 19.08.2024 17:24 »
Na gut auf 50 Prozent kommen wir jetzt nicht,aber wenn man  von allem immer etwas macht wie zum beispiel, Grünpflege, Hausmeisterarbeiten,Maurerarbeiten,Tie/Hochbau usw...kann das doch keine E2 sein in meinen Augen und man arbeitet immer selbstständig ohne große Einarbeitung oder sowas....

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #10 am: 19.08.2024 17:57 »
Mach mal eine Aufstellung deiner Aufgaben mit Zeitanteilen in %.

Dann könnte sich evtl. etwas sagen lassen, wo die EG hingeht, hingehen müsste.

Sind alle auszuübenden Tätigkeiten wirksam übertragen (d.h. von dazu befugtem Personal)?

Zelda

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #11 am: 19.08.2024 18:10 »
Naja die jeweiligen Ämter,Bauamt usw geben die Aufträge raus an uns...und wie es umgesetzt wird,darüber sollen wir uns gedanken machen....so ungefähr,ihr macht das schon  irgendwie.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #12 am: 19.08.2024 19:58 »
Das klingt jetzt seltsam, aber das ist nicht relevant. Das sind die Aufgaben, die ihr ausübt.
Die Eingruppierung richtet sich aber nach den auszuübenden Aufgaben, also das, was der AG euch übertragen hat.

Wenn das unklar ist, würde ich hier ansetzen und mir vom AG (meist vertreten durch das Personalamt) schriftlich geben lassen, was meine übertragenen Aufgaben sind. Erst dann lässt sich so wirklich etwas zur EG sagen.

Hat deine Ausbildung mit deiner Tätigkeit zu tun?
Wer steht dafür gerade, wenn ihr die Dinge macht, wie ihr denkt?

Organisator

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #13 am: 20.08.2024 07:45 »
Na gut auf 50 Prozent kommen wir jetzt nicht,aber wenn man  von allem immer etwas macht wie zum beispiel, Grünpflege, Hausmeisterarbeiten,Maurerarbeiten,Tie/Hochbau usw...kann das doch keine E2 sein in meinen Augen und man arbeitet immer selbstständig ohne große Einarbeitung oder sowas....

Dann würde eine E2 gut passen. Für einfache Tätigkeiten braucht es keine Einarbeitung, sonst wäre man bei der E3. Körperlich geprägte Sammeltätigkeiten wie von dir beschrieben passen ganz gut zur E2.

Konkret werden wir dir zur Eingruppierung erst dann etwas sagen kann, wenn - wie von Fear geschrieben - du uns sagen kannst, welche Aufgaben dir vom Arbeitgeber übertragen wurden.

Ganz grundsätzlich - was schwebt dir denn mit deiner Frage vor?