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Vorschrift der Dienstkleidung ohne Kundenkontakt
Tristan:
Seid gegrüßt.
In unserem Amt zeichnet sich nun durch einen neuen Cheffe eine Einführung von Dienstkleidung (Hemd, Schlaghose, Budapester) ab.
Nun stößt bei solchen Thematiken ja nun immer das Persönlichkeitsrecht gegen das Direktionsrecht.
Laut Recherche kommt es hauptsächlich darauf an, wie viel Kontakt zu Kunden, Bürgern etc. besteht.
So sind einem Mitarbeiter ohne Kundenkontakt mehr Freiheiten einzuräumen als mit.
Solange die Kleidung die eigene Leistung und das Arbeitsumfeld oder das Arbeitsumfeld nicht belastet soll es angeblich schwer sein, sein berechtigtes Interesse zu begründen.
Nun genau das ist der Fall. Es gibt ein Großraumbüro und nur telefonischen Kontakt zu Kunden(Bürgern). Ansonsten halt die üblichen Kollegen (die auch alle keine Lust drauf haben und die Entscheidung nicht nachvollziehen können)
Wie würdet ihr vorgehen? Einfach mal schriftlich nach einer Begründung bzw. Erläuterung des "berechtigten Interesses" fragen mit Hinweis auf rechtliche Prüfung? Oder es stumpf über euch ergehen lassen?
Nur so nebenbei...es sieht zu gut deutsch echt "scheiße" aus und kein Kollege ist damit konform. :(
MoinMoin:
--- Zitat von: Tristan am 13.08.2024 08:04 ---So sind einem Mitarbeiter mit Kundenkontakt mehr Freiheiten einzuräumen als ohne.
--- End quote ---
Klingt nach Sommerloch Posting
Aber im Ernst: Wenn es eine Dienstkleidung gibt, dann soll der Ag halt abmahnen, weil man keine Budapester hat, sondern nur schnöde Halbschuhe mit Klettverschluss.
Tristan:
Absolut. Einfach zu warm gewesen diese Nacht.
Aber Abmahnungen bedeuten immer Stunk. Und den vermeidet man ja lieber und bevorzugt erstmal harmlosere Ansätze.
Organisator:
--- Zitat von: Tristan am 13.08.2024 08:04 ---Seid gegrüßt.
In unserem Amt zeichnet sich nun durch einen neuen Cheffe eine Einführung von Dienstkleidung (Hemd, Schlaghose, Budapester) ab.
Nun stößt bei solchen Thematiken ja nun immer das Persönlichkeitsrecht gegen das Direktionsrecht.
Laut Recherche kommt es hauptsächlich darauf an, wie viel Kontakt zu Kunden, Bürgern etc. besteht.
So sind einem Mitarbeiter ohne Kundenkontakt mehr Freiheiten einzuräumen als mit.
Solange die Kleidung die eigene Leistung und das Arbeitsumfeld oder das Arbeitsumfeld nicht belastet soll es angeblich schwer sein, sein berechtigtes Interesse zu begründen.
Nun genau das ist der Fall. Es gibt ein Großraumbüro und nur telefonischen Kontakt zu Kunden(Bürgern). Ansonsten halt die üblichen Kollegen (die auch alle keine Lust drauf haben und die Entscheidung nicht nachvollziehen können)
Wie würdet ihr vorgehen? Einfach mal schriftlich nach einer Begründung bzw. Erläuterung des "berechtigten Interesses" fragen mit Hinweis auf rechtliche Prüfung? Oder es stumpf über euch ergehen lassen?
Nur so nebenbei...es sieht zu gut deutsch echt "scheiße" aus und kein Kollege ist damit konform. :(
--- End quote ---
Eine solche Anordnung ist regelmäßig mitbestimmungspflichtig durch den Personalrat. Daher würde ich als erstes beim PR fragen, ob er diese Anordnung kennt und wie er sich dazu positioniert. Ohne Mitbestimmung durch den PR ist die Anordnung unwirksam.
Ansonsten würde ich mich fragen, welche Frau ein Hemd, Schlaghose und Budapester typischerweise im Schrank hat.
MoinMoin:
und seit wann Schlaghose angemessen ist, das ist doch nur für die Zimmerleute sinnvoll.
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