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Planung des gesamten Jahresurlaubs
bubi317:
Hallo!
Ich wollte gerne mal wissen, ob es eine rechtliche Grundlage für die Planung des gesamten Jahresurlaubs im öffentlichen Dienst TVÖD-VKA gibt?
Bei uns im Krankenhaus wird nämlich verlangt, dass wir unseren gesamten Urlaub bereits im Dezember geplant haben müssen. Ich muss mich mit 8 anderen Leuten abstimmen, wer wann und in welchen Ferien gehen darf.
Alle Tage sind dann fest verplant und ich kann danach auch nicht mehr tauschen oder verschieben oder überhaupt nicht nehmen, da ich ihn nicht mehr brauche.
Es ist verboten auch nur einen Tag nicht zu planen, was natürlich doof ist, wenn man im Jahr mal spontan oder wegen irgendwas frei braucht.
Meine Chefin meint, dass es die Vorgabe von der Pflegedirektion ist.
Mich ärgert diese Planung jedesmal aufs Neue, deshalb meine Frage.
Vielen Dank.
TVOEDAnwender:
Im TVöD findest du dazu keine Regelung. Das ist eine Frage der betrieblichen Ordnung. Ggfls. gibt es hierzu bei Euch eine Dienst-/Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Personal-/Betriebsrat. Auf jedenfall ist es in Schichtbetrienben mit Rahmendienstplänen für ein ganzes Kalenderjahr nicht unüblich, dass der Ganze oder ein Großteil des Urlaubs im Vorjahr für das Folgejahr schon einzureichen / zu verplanem ist.
chegator:
Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.
clarion:
M.W. ist es im Pflegebereich üblich, dass der Jahresurlaub ein Jahr im Voraus geplant werden muss. Auch im Schuldienst Tätigen wird zugemutet, dass der Urlaub während der Ferien statt findet, wenn die Preise besonders hoch sind.
Allerdings würde ich über den PR daran ansetzen, dass Tauschmöglichkeiten im beiderseitigen Einvernehmen der Tauschpartner erlaubt sind. Gibt es eine Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeiten?
KlammeKassen:
--- Zitat von: chegator am 14.08.2024 04:57 ---Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.
--- End quote ---
Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.
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