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Planung des gesamten Jahresurlaubs

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MoinMoin:

--- Zitat von: KlammeKassen am 14.08.2024 08:50 ---
--- Zitat von: chegator am 14.08.2024 04:57 ---Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

--- End quote ---

Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.

--- End quote ---
Nun Blödsinn würde ich es nicht nennen, der AG macht es sich halt leicht, in dem er verlangt, dass der Urlaub Anfang des Jahres durchgeplant ist und zwar für das ganze Urlaubsjahr.
Damit braucht er keine großen Rücklagen bilden, weil die Leute einen Urlaubsberg mit ins neue Jahr nehmen und er muss sich nicht mehr darum kümmern solch dämliche schreiben zu schreiben.
Also durchaus motiviert wegen der obigen Rechtsprechung.

Ich würde aber am Rad drehen, wenn mein AG das von mir verlangen würde und mich durchaus latent nach einem neuen AG umschauen, wenn er am 1.1. des Jahres mein Jahresurlaub von mir beantragt haben will.

BAT:
Und ich würde es andererseits begrüßen, wenn der AG selbst seine Jahresplanungen zum 01.01. des Jahres abgeschlossen hat (Betriebsschließungen).  ;)

KlammeKassen:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.08.2024 11:21 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 14.08.2024 08:50 ---
--- Zitat von: chegator am 14.08.2024 04:57 ---Der Hintergrund ist die aktuellste Rechtsprechung des EuGH und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und entsprechende Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers. Nur wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub zu nehmen und der Arbeitnehmer diesen aus freien Stücken nicht nimmt, verfällt er am Jahresende.

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Blödsinn. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir bekommen im September auch immer ein Schreiben von der Personalabteilung mit den verbleibenden Urlaubstagen, die bis zum 31.12. genommen werden müssen (= der Hinweis des AG, der erfolgen muss). Dennoch können wir unseren Urlaub frei planen und auch noch unterjährig.

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Nun Blödsinn würde ich es nicht nennen, der AG macht es sich halt leicht, in dem er verlangt, dass der Urlaub Anfang des Jahres durchgeplant ist und zwar für das ganze Urlaubsjahr.
Damit braucht er keine großen Rücklagen bilden, weil die Leute einen Urlaubsberg mit ins neue Jahr nehmen und er muss sich nicht mehr darum kümmern solch dämliche schreiben zu schreiben.
Also durchaus motiviert wegen der obigen Rechtsprechung.

Ich würde aber am Rad drehen, wenn mein AG das von mir verlangen würde und mich durchaus latent nach einem neuen AG umschauen, wenn er am 1.1. des Jahres mein Jahresurlaub von mir beantragt haben will.

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Das ist grundsätzlich richtig.

Es wurde aber hier geäußert, dass das daran liegt. Und diesen Kausalzusammenhang gibt es nicht. Vielleicht sind einige Arbeitgeber natürlich jetzt dazu übergegangen, um es sich bequem zu machen.
Aber wenn man als "attraktiver Arbeitgeber" gelten will, ist das sicherlich nicht so der Hit....

TVOEDAnwender:
Nochmal meine Antwort von oben: In Schichtbetrieben mit Rahmendienstplänen für ein Kalenderjahr (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Nahverkehrsunternehmen, Feuerwehr/Rettungsdienst) ist das schon immer gang und gäbe, dass man entweder den ganzen oder 80 - 90 % des Jahresurlaubs bis zu einem Stichtag im Vorjahr einreichen/verplanen muss. Die (neue) Rechtsprechung zur Hinweispflicht der Arbeitgeber hat da nix mit zu tun.

clarion:
Wie soll das denn der Schichtbetreib funktionieren,  wenn man spontan Urlaub einreichen könnte. Ich kenne mehrere Leute, die in Krankenhäuser arbeiten. Alle müssen Ende des Jahres die Urlaubplanung des nächsten Jahres abgeben.

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