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Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)

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SK:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.08.2024 09:35 ---
--- Zitat von: SK am 14.08.2024 09:33 ---Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.

--- End quote ---
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.

--- End quote ---

Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?




TVOEDAnwender:
Doch, darauf kommt es entscheidend an.

Edit:
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu.

Organisator:

--- Zitat von: SK am 14.08.2024 09:57 ---Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?

--- End quote ---

Es kommt einzig und alleine darauf an, `zu wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden.
- Ab wann du sie ausführst - egal.
- Ob du einen Antrag gestellt hast - egal.
- Genehmigung - gibt es tariflich nicht.

--> Zu wann fand die Übertragung statt?

SK:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 09:58 ---Doch, darauf kommt es entscheidend an.

Edit:
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu.

--- End quote ---

"seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus, daher beantrage ich die Eingruppierung Entgeltgruppe X"

so sieht mein Antrag ca. aus.

Das heißt, wäre es besser, wenn ich das mit 'rückwirkend' nicht eingemischt hätte?

Dann wäre ich in der Stufe 5?


SK:

--- Zitat von: Organisator am 14.08.2024 09:59 ---
--- Zitat von: SK am 14.08.2024 09:57 ---Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?

--- End quote ---

Es kommt einzig und alleine darauf an, `zu wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden.
- Ab wann du sie ausführst - egal.
- Ob du einen Antrag gestellt hast - egal.
- Genehmigung - gibt es tariflich nicht.

--> Zu wann fand die Übertragung statt?

--- End quote ---

Sorry für die Begrifflichkeiten =)

Ist das Ausführen nicht das gleiche wie die Übertragung?

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