Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zur Regelung neuer Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024
Wabi Sabi:
--- Zitat von: McOldie am 14.08.2024 17:14 ---
--- Zitat von: kaaf2024 am 14.08.2024 10:54 ---Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Umsetzung der neuen Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024.
Ab 01.10. steigt man nach zwei Jahren von Erfahrungsstufe zwei in Erfahrungsstufe drei auf (statt wie davor nach drei Jahren). Ich befinde mich seit 01.04.2022 in Stufe zwei, würde nach der alten Regelung als ab April 2025 in Stufe drei aufsteigen. Ab 01.10. benötigt man nur noch zwei Jahre in Stufe zwei für den Stufenaufstieg. Steige ich damit automatisch ab Oktober 2024 in Erfahrungsstufe drei auf?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Ideen.
Freundliche Grüße
--- End quote ---
Dieses ist das falsche Forum. Die genannte Änderung bezieht sich auf den TV-L und nicht auf den TVöD
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Wie kommst Du darauf?
kaaf2024:
Hallo zusammen,
die Frage bezog sich auf den Sozial- und Erziehungsdienst. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das im TVöD SuE eingeordnet ist und nicht im TVöD-L.
Den Paragraph, den TVoeDAnwender zitiert, trifft es meiner Einschätzung nach sehr gut. Ich denke, damit ist die Frage umfassend und eindeutig beantwortet. Mittlerweile kam auch die Antwort meines Arbeitgebers, dass ich ab 01.10. in die neue Stufe aufsteige. Vielen Dank euch allen!
McOldie:
--- Zitat von: kaaf2024 am 14.08.2024 10:54 ---Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Umsetzung der neuen Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024.
Ab 01.10. steigt man nach zwei Jahren von Erfahrungsstufe zwei in Erfahrungsstufe drei auf (statt wie davor nach drei Jahren). Ich befinde mich seit 01.04.2022 in Stufe zwei, würde nach der alten Regelung als ab April 2025 in Stufe drei aufsteigen. Ab 01.10. benötigt man nur noch zwei Jahre in Stufe zwei für den Stufenaufstieg. Steige ich damit automatisch ab Oktober 2024 in Erfahrungsstufe drei auf?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Ideen.
Freundliche Grüße
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Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet.
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