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Frage zur Regelung neuer Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024

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Gewerbler:

--- Zitat von: kaaf2024 am 14.08.2024 11:33 ---Ja, das waren sie. Ich verstehe allerdings nicht was du in Bezug auf meine Frage damit aussagen möchtest :-)

--- End quote ---

Nichts konkret, sorry. Die Frage war aber ja schon beantwortet :)

War nur verwirrt, was du mit neuer Regelung meinst und woher die 3 Jahre in Stufe 2 kommen. Also reine Neugier... ;)

Wabi Sabi:
Es geht hier wohl um § 28e TVÜ-VKA?

TVOEDAnwender:
Ja:


--- Zitat ---§ 28e
Besondere Regelungen hinsichtlich der Stufenlaufzeit für Beschäftigte, die
unter § 1 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V oder § 52 BT-B fallen und weitere Regelungen
(1) 1Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD –
Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2
eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum
1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet. 2Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind
und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.
(2) 1Beschäftigte mit Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 4 bei Tätigkeiten der
Fallgruppe 3 und Beschäftigte mit Eingruppierung in der Entgeltgruppe S 8b bei
Tätigkeiten in der Fallgruppe 3, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024
der Stufe 5 zugeordnet. 2Beschäftigte mit Eingruppierung in der Entgeltgruppe
S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der
Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden
zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet. 3Beschäftigte mit Eingruppierung
in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren absolviert
haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 6 zugeordnet.
(3) Für die Stufenzuordnung gemäß den Absätzen 1 und 2 gilt, dass die ab dem
1. Oktober 2024 zugeordnete Stufe jeweils neu zu laufen beginnt.
--- End quote ---

McOldie:

--- Zitat von: kaaf2024 am 14.08.2024 10:54 ---Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Umsetzung der neuen Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024.

Ab 01.10. steigt man nach zwei Jahren von Erfahrungsstufe zwei in Erfahrungsstufe drei auf (statt wie davor nach drei Jahren). Ich befinde mich seit 01.04.2022 in Stufe zwei, würde nach der alten Regelung als ab April 2025 in Stufe drei aufsteigen. Ab 01.10. benötigt man nur noch zwei Jahre in Stufe zwei für den Stufenaufstieg. Steige ich damit automatisch ab Oktober 2024 in Erfahrungsstufe drei auf?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten und Ideen.


Freundliche Grüße

--- End quote ---

Dieses ist das falsche Forum. Die genannte Änderung bezieht sich auf den TV-L und nicht auf den TVöD

MarieH:
Ich vermute, die Frage bezog sich auf den Sozial- und Erziehungsdienst.

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