Hallo

Ich habe mich hier bereits umgesehen und meinen konkreten Fall noch nicht gefunden.
Angestellt bin ich als 'Lehrkraft für besondere Aufgaben' (50% Stelle) an einer künstlerischen Hochschule in NRW und aktuell in EG11/4 eingeordnet. Die Stelle (ich unterrichte) ist auf "bis zu EG13" ausgeschrieben; da ich aber bislang nur einen FH-Dipl.-Abschluss (äquivalent zum Bachelor) habe, bin ich nicht in EG13 sondern EG11 einsortiert. Das heißt, dass die Eingruppierung aufgrund meiner Person so vorgenommen worden ist, da nicht die Qualifikation eines wiss. Hochschulabschlusses vorliegt, die ich eigentlich für EG13 bräuchte.
Wenn ich die Entgeltordnung für Lehrkräfte richtig verstehe, scheint bei (nicht-verbeamteten) Lehrkräften die EG12 nicht zu existieren, d.h. es gibt nichts zwischen EG11 und EG13.
Nun bekomme ich vrsl. im Oktober/November mein Masterzeugnis (fachlich relevanter Abschluss) überreicht und ich frage mich, ob ich dieses direkt an die Hochschule melden soll – oder besser warte.
Denn ich bin bereits seit 10/2022 in E11/4 und der Stufenaufstieg würde 10/2026 stattfinden, also EG11/5 ergeben. Von EG11/5 höhergruppiert zu werden hätte keinen Stufenverlust zur Folge, da EG13/4 schlechter vergütet wäre als EG11/5, ergo: EG13/5 das Ergebnis wäre.
Liege ich damit soweit richtig?
Und viel wichtiger: Welches Datum ist relevant für die Höhergruppierung durch Qualifikation: Zeugnisdatum oder Anmeldedatum beim AG?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen!
Viele Grüße!