Ich bin jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, dabei geht es darum, dass man auch in der ersten Jahreshälfte schon mehr Urlaub nehmen darf, als einem formal zusteht.
Beispiel: Bei 30 Tagen Jahresurlaub habe ich bis einschließlich Juni formal nur Anspruch auf 15 Tage. Dennoch darf ich 20 Tage Urlaub einreichen und auch nehmen.
Wenn ich dann frühzeitig ausscheide und schon mehr Urlaub genommen habe, als mir nach dem Ausscheiden eigentlich zusteht, kriege ich dann beim neuen AG ja weniger (§ 6 Abs. 1 BUrlG).
Also ich kenne das bisher immer so, dass der Anspruch um jeden Monat gekürzt wird. Evtl. geht das aber nur bis zu ner Mindestzahl von 24 Tagen, denn das ist der laut BUrlG zustehende Anspruch.