Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei Nichtweiterverwendung in der eigentlichen Tätigkeit
derneue:
Hallo zusammen,
mich erreichte heute folgender Fall:
Ein Mitarbeiter ist in EG xyz eingruppiert und verrichtet Arbeit xyz.
Nun nach mehreren längeren gesundheitlichen Ausfällen ist er ins betriebliche Eingliederungsmanagement gerutscht und soll anderweitig eingesetzt werden.
Nun ist es dort so, dass die Vergütung dort nicht die seinige ist. Bekommt er weiterhin seine ursprüngliche Entgeltgruppe oder wird er auf die neue EG zurück gestuft?
Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Sind andere Tätigkeiten niedriger eingruppiert und werden übertragen, ändert sich auch die Entgeltgruppe des Beschäftigten.
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen bedürfen jedoch der Zustimmung des Beschäftigten.
derneue:
Danke erstmal für die Antwort.
Nun ist mir niemand bekannt, der einer Rückstufung zustimmen wird.
Muss dann der AG eine passende Stelle finden die der jetzigen Vergütung entspricht?
Tagelöhner:
In der Regel wird in so einem Fall einfach das alte Entgelt zähneknirschend weitergezahlt, da alles andere nur Reibungsverluste und Unruhe reinbringt. Welcher Arbeitnehmer würde schon einer Gehaltsreduzierung zustimmen, und welcher öffentliche Arbeitgeber möchte sich im Falle einer Änderungskündigung einem öffentlichen Rechtstreit aussetzen. Der Arbeitgeber kann die eingruppierungsrelevanten auszuübenden Tätigkeiten im Bedarfsfall einfach so frisieren, dass sich an der Eingruppierung formal nichts ändert. Was der Mitarbeiter dann in der Praxis (oft stillschweigend einvernehmlich geduldet) tatsächlich an Tätigkeiten ausübt ist ja erst ein Problem, wenn eines daraus gemacht wird.
derneue:
Also sieht die Praxis dann so aus, dass der AN alles mögliche ablehnt und die andere Stelle/ Tätigkeit wahrnimmt?
Im Hintergrund wird dann an einer "neuen" Stellenbeschreibung gebastelt, bis sie zur ursprünglichen Tätgikeit passt?
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