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Eingruppierung bei Nichtweiterverwendung in der eigentlichen Tätigkeit

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Organisator:

--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 09:47 ---Danke erstmal für die Antwort.

Nun ist mir niemand bekannt, der einer Rückstufung zustimmen wird.
Muss dann der AG eine passende Stelle finden die der jetzigen Vergütung entspricht?

--- End quote ---

Grundsätzlich ja. Es kann jedoch sein, dass er keine leidensgerechte Tätigkeit in der ursprünglichen Eingruppierung findet - kommt immer auch das Krankheitsbild und die Größe des Arbeitgebers an.

Wenn es eine solche Tätigkeit nicht gibt, wäre eine (Änderungs-)Kündigung denkbar.

Ansonsten finde ich den Gedanken nicht abwegig, dass der Mitarbeiter einer Herabgruppierung zustimmt. Wenn z.B. die aktuelle Tätigkeit oder vergleichbare Tätigkeiten aufgrund des Krankheitsbildes nicht mehr in Frage kommen, wären viele Arbeitnehmer dankbar, wenn ihnen eine andere, ggf. geringer bezahlte Tätigkeit angeboten wird. Alternative wäre nämlich die Arbeitslosigkeit.

MoinMoin:

--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 09:47 ---Danke erstmal für die Antwort.

Nun ist mir niemand bekannt, der einer Rückstufung zustimmen wird.

--- End quote ---
Mir schon. Wenn Menschen die Belastung der höheren Tätigkeit nicht mehr wollen, z.B.

--- Zitat ---Muss dann der AG eine passende Stelle finden die der jetzigen Vergütung entspricht?

--- End quote ---
Ja. Und dazu kann der AG den AN zur Not auch quer durch die Kommune an eine andere Dienststelle schicken.
Und ihn dann parallel eine  niedrigere Tätigkeit an seiner alten Dienststelle anbieten.
Oder eine Änderungskündigung machen, weil er keine passende Arbeit mehr für die Person hat.

Organisator:

--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 09:55 ---Also sieht die Praxis dann so aus, dass der AN alles mögliche ablehnt und die andere Stelle/ Tätigkeit wahrnimmt?

Im Hintergrund wird dann an einer "neuen" Stellenbeschreibung gebastelt, bis sie zur ursprünglichen Tätgikeit passt?

--- End quote ---

nur, wenn der Arbeitgeber das mit sich machen lässt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 15.08.2024 09:57 ---
--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 09:55 ---Also sieht die Praxis dann so aus, dass der AN alles mögliche ablehnt und die andere Stelle/ Tätigkeit wahrnimmt?

Im Hintergrund wird dann an einer "neuen" Stellenbeschreibung gebastelt, bis sie zur ursprünglichen Tätgikeit passt?

--- End quote ---

nur, wenn der Arbeitgeber das mit sich machen lässt.

--- End quote ---
oftmals weil die Personaler mit einem dem sauberen anderen Weg überfordert sind.

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2024 09:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.08.2024 09:57 ---
--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 09:55 ---Also sieht die Praxis dann so aus, dass der AN alles mögliche ablehnt und die andere Stelle/ Tätigkeit wahrnimmt?

Im Hintergrund wird dann an einer "neuen" Stellenbeschreibung gebastelt, bis sie zur ursprünglichen Tätgikeit passt?

--- End quote ---

nur, wenn der Arbeitgeber das mit sich machen lässt.

--- End quote ---
oftmals weil die Personaler mit einem dem sauberen anderen Weg überfordert sind.

--- End quote ---

Das wäre traurig...

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