Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung bei Nichtweiterverwendung in der eigentlichen Tätigkeit
derneue:
Und wie verhält es sich, wenn der AN die eigentliche tätigkeit weiter ausüben will, er aber von der Stelle weg soll, weil die Kollegen wegen den ganzen Ausfällen auf Dauer überlastet sind und die Stelle nicht nachbesetzt werden kann?
cyrix42:
Der Beschäftigte hat Anspruch auf Übertragung von Tätigkeiten, die seiner Entgeltgruppe entsprechen. Der AG hat dies zu gewährleisten. Wenn dies aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen nicht geht, steht ihm die Option einer (Änderungs-)Kündigung offen. Hier dürften aber im Zweifelsfall die Grenzen recht eng sein, wenn eine Kündigungsschutzklage erhoben wird...
Organisator:
--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 10:27 ---Und wie verhält es sich, wenn der AN die eigentliche tätigkeit weiter ausüben will, er aber von der Stelle weg soll, weil die Kollegen wegen den ganzen Ausfällen auf Dauer überlastet sind und die Stelle nicht nachbesetzt werden kann?
--- End quote ---
Dann würde ich ihn zum Amtsarzt schicken um zu prüfen, ob er überhaupt noch für die ursprüngliche Tätigkeit geieignet ist.
derneue:
Aber die gängige Praix ist, dass wie schon beschrieben, zumindest bei großen kommunalen AGbern, das ursprüngliche Gehalt weitergezahlt wird?
Organisator:
--- Zitat von: derneue am 15.08.2024 10:47 ---Aber die gängige Praix ist, dass wie schon beschrieben, zumindest bei großen kommunalen AGbern, das ursprüngliche Gehalt weitergezahlt wird?
--- End quote ---
Ich kenne das nicht als gängige Praxis. Und solches tarifwidriges Handeln sollte auch keine Praxis sein.
Unterm Strich sollte sich der Beschäftigte ehrlich machen. Kann und will er weiterarbeiten im bestehenden Job oder muss er sich was ggf. schlechter Bezahltes suchen.
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