Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Minus-Eins-Regel

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Casa:
Sofern keine weitere Regelung in der Ausschreibung getroffen ist, sehe ich hier auch eine notwendige neue Ausschreibung.

Naturwissenschaftliche Bachelorabsolventen sind keine Laboranten. Denen fehlt es nach dem Studium an den notwendigen praktischen Fertigkeiten. Wenn die Dame einen passenden Bachelor und praktische Berufserfahrung hat, also tatsächlich mit Petrischalen, Drigalskispatel, einer Bürette, HLPC, GC-MS - je nach euren Anforderungen - im Berufsleben umzugehen gelernt hat, kann sie ohne Weiteres nach E9a bezahlt werden.


Der DQR ist nicht maßgebend.
Welchen Abschluss hat die Dame überhaupt?

Hefty:
Ich denke, dass sich die Kandidatin mit Bachelor auch nicht lange mit der E9a zufrieden geben würde, denn sie scheint ja für die ausgeschriebene Position überqualifiziert zu sein.

Ich würde ebenfalls eher neu ausschreiben.

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