Autor Thema: Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen  (Read 5958 times)

Verunsichert2

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Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« am: 15.08.2024 21:36 »
Hallo,
ich arbeite seit einem Jahr in einem Landratsamt in Bayern in Teilzeit. Weitestgehend übernehme ich lediglich den Schriftverkehr. Ich würde mich nun gerne für den Beschäftigtenlehrgang I bewerben, um mich auf eine andere Stelle zu bewerben, die höherwertiger ist. Kann mir jemand seine Erfahrungen bitte schildern? Ich bin etwas unsicher, ob ich das schaffe.

Ich bin ausgebildete Rechtsfachwirtin und habe früher nur in Rechtsabteilungen als alleinige Sachbearbeiterin gearbeitet.

Vorab bereits vielen Dank.

Schokokeks

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #1 am: 16.08.2024 07:45 »
Aufgrund der genannten Voraussetzungen würde ich dringend davon abraten
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Verunsichert2

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #2 am: 16.08.2024 08:36 »
Danke für die Antwort, auch wenn ich enttäuscht bin. VG

brian

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #3 am: 16.08.2024 08:53 »
Aufgrund der genannten Voraussetzungen würde ich dringend davon abraten

Warum? Als Rechtsfachwirtin wird sie mit Gesetzestexten umgehen können.

Schokokeks

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #4 am: 16.08.2024 09:06 »
Genau deswegen...

Als RfW sollte man sich keine Gedanken machen (müssen), ob man den BL1 "schafft", zumal diese Qualifikation mE für eine höhere Eingruppierung im Branchen-nahen Bereich durchaus berechtigen sollte...
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

SchrödingersKatze

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #5 am: 16.08.2024 09:29 »
Die BVS bietet auch einen sachgebietsbezogenen Lehrgang von 3 Wochen an, der die selben rechtlichen Voraussetzungen zur Eingruppierung schafft. Wenn die Stelle schon konkret feststeht, wäre das ggf. eine Alternative.

TVOEDAnwender

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #6 am: 16.08.2024 09:44 »
Die BVS bietet auch einen sachgebietsbezogenen Lehrgang von 3 Wochen an, der die selben rechtlichen Voraussetzungen zur Eingruppierung schafft. Wenn die Stelle schon konkret feststeht, wäre das ggf. eine Alternative.

nein, das erfüllt der dreiwöchige Lehrgang ganz sicher nicht, da die Vorbemerkung Nr. 7 auch in Bayern gilt.

Verunsichert2

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #7 am: 16.08.2024 09:54 »
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe vorher selbständig Rechtsfälle bearbeitet. Diese gingen nur noch zum überprüfen an die Anwälte.

Eine konkrete Stelle habe ich nicht in Aussicht. Genau deshalb möchte ich auch den Lehrgang machen, um mich später zu verändern. Es gehen viele Kollegen bald in Ruhestand. Das wäre eine gute Möglichkeit, den Sprung zu schaffen.

Zurück zum Rechtsanwalt wäre eine Option. Das würde aber wieder mit einer längeren Fahrtstrecke einhergehen und ich möchte nicht mehr so viel pendeln.

VG

Candide die Optimistische

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #8 am: 16.08.2024 10:38 »

ich bin selbst ReFaWi und hab in Bayern den BL 1 im vergangenen Januar abgeschlossen. Ich finds immer noch schade, dass unser Fachwirt im ÖD nichts gilt, aber das lässt sich halt nicht ändern.

Mit unserem Vorwissen geht der BL 1 wirklich gut. Lernen ist trotzdem angesagt, weil viele Rechtsgebiete neu sind (Verwaltungsrecht, Tarifrecht etc.), aber als ReFaWi bist Du ja geschult, was rechtliches Denken angeht.

Wenn Du im ÖD bleiben willst, kommst Du auch kaum drum herum in Bayern, außer Du bist bereit, dauerhaft wenig(er) zu verdienen. Und wenn Du evtl. den zweiten Fachwirt (BL 2) machen willst, brauchst Du den BL 1 eh.

Viel Erfolg!

TVOEDAnwender

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #9 am: 16.08.2024 10:40 »
Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe vorher selbständig Rechtsfälle bearbeitet. Diese gingen nur noch zum überprüfen an die Anwälte.

Eine konkrete Stelle habe ich nicht in Aussicht. Genau deshalb möchte ich auch den Lehrgang machen, um mich später zu verändern. Es gehen viele Kollegen bald in Ruhestand. Das wäre eine gute Möglichkeit, den Sprung zu schaffen.

Zurück zum Rechtsanwalt wäre eine Option. Das würde aber wieder mit einer längeren Fahrtstrecke einhergehen und ich möchte nicht mehr so viel pendeln.

VG

Gfls. könntest Du aber auch schon - aufgrund Deiner Vorbildung - versuchen direkt den 2. Lehrgang zu besuchen. Ich weiß nicht, wie die Voraussetzungen in Bayern beim BVS hierfür sind, in NRW ist der Abschluss des 1. Lehrgangs hierfür keine zwingende Voraussetzung, sondern nur die erfolgreiche Ablegung der Aufnahmeprüfung.

Nachtrag:

Habe gerade nachgeschaut, in Bayern/beim BVS gelten folgende Voraussetzungen für den BL II:

- VFA-K Abschluss oder BL I oder 2. QE oder (Fach-)Hochschulreife
- Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Bayern

Solltest Du also ne FHR haben, könntest Du auch direkt den BL II besuchen.

Verunsichert2

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #10 am: 16.08.2024 11:05 »
Danke für die Antworten. Das beruhigt mich sehr. Ich habe mich jetzt für den Kurs angemeldet. 

Ich möchte eigentlich im öD bleiben und auch wenn ich schon sehr gut verdient habe, möchte ich nicht unbedingt zurück zum Anwalt. Mein Gedanke wäre es auch, dass ich mich im Amt weiterentwickle, da wäre der BLII eine Option aber jetzt muss ich erst den I bestehen.

Leider habe ich keine Hochschulreife. Da muss ich den I machen.

Vielen Dank für die Mühe. Die Antworten haben mir sehr geholfen.

 

SunshineR

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #11 am: 16.08.2024 11:17 »
Gfls. könntest Du aber auch schon - aufgrund Deiner Vorbildung - versuchen direkt den 2. Lehrgang zu besuchen. Ich weiß nicht, wie die Voraussetzungen in Bayern beim BVS hierfür sind, in NRW ist der Abschluss des 1. Lehrgangs hierfür keine zwingende Voraussetzung, sondern nur die erfolgreiche Ablegung der Aufnahmeprüfung.

Nachtrag:

Habe gerade nachgeschaut, in Bayern/beim BVS gelten folgende Voraussetzungen für den BL II:

- VFA-K Abschluss oder BL I oder 2. QE oder (Fach-)Hochschulreife
- Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Bayern

Solltest Du also ne FHR haben, könntest Du auch direkt den BL II besuchen.
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Hallo,

weiß jemand, ob es solch eine Regelung auch in Niedersachsen gibt?

Hoffentlich öffnet der steigende Personalmangel bald die Türen für Mitarbeiter aus der Wirtschaft!

TVOEDAnwender

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #12 am: 16.08.2024 11:31 »
Bei der Landesverwaltung (!) ist das Zulassungsverfahren in folgender Vereinbarung zum Niedersächsischen PersVG geregelt: https://www.nbb.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_nbb_dbb_de/pdf/wissenswertes/8_VerwLG_200114.pdf

Leider funktioniert die Seite des kommunalen niedersächsischen Studieninstitut nicht, so dass ich Dir da die Voraussetzungen für kommunale Beschäftigte nicht raussuchen kann.


SunshineR

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #13 am: 16.08.2024 20:42 »
Danke! ☺️

SchrödingersKatze

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Antw:Beschäftigtenlehrgang I Erfahrungen
« Antwort #14 am: 19.08.2024 08:59 »
Die BVS bietet auch einen sachgebietsbezogenen Lehrgang von 3 Wochen an, der die selben rechtlichen Voraussetzungen zur Eingruppierung schafft. Wenn die Stelle schon konkret feststeht, wäre das ggf. eine Alternative.

nein, das erfüllt der dreiwöchige Lehrgang ganz sicher nicht, da die Vorbemerkung Nr. 7 auch in Bayern gilt.

Doch, das erfüllt er. Dafür wurde er eingerichtet. Entsprechende Satzung findest du hier:
https://www.bvs.de/fileadmin/mediapool/downloads/produkte/Ausbildung/ZLV/ZLV_-_Satzung_072018.pdf