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Winterdienst

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MoinMoin:

--- Zitat von: Lemmy am 17.08.2024 20:13 ---Na im Rahmen der Arbeitszeit den Winterdienst zu machen ist ja okay, aber davor oder danach muss doch der AG anordnen????Für mich drückt er sich vor der Vergütung und hofft auf Dummheit der AN oder?
Also sollten wir uns den Dienst anordnen lassen?Alleine schon aus Versicherungsgründen?

--- End quote ---
Ja, im Rahmen der Arbeitszeit ist es ja angeordnet.
Ausserhalb der Arbeitszeit muss er Bereitschaftsdienste planen und entsprechend bezahlen.

TVOEDAnwender:
Du hattest die Frage im TVÖD Kommunen unterforum ja auch gestellt, ich habe dir dort einen Flyer von Verdi verlinkt, welcher die Rechtslage gut zusammenfasst. Der AG muss Rufbereitschaft anordnen um den Winterdienst außerhalb der üblichen Arbeitszeit zu organisieren.
Pauschal von Oktober bis März muss er das aber nicht. IdR läuft es so, dass aufgrund der Wettervorhersage - wenn Schnee und Eis konkret angesagt ist - kurzfristig Rufbereitschaft (konkret) angeordnet wird, welcher entsprechend (siehe den verlinkten Flyer) zu vergüten ist.

TVOEDAnwender:
Btw. Noch eine Frage: Wenn ihr winterdienst gemacht habt, macht ihr danach dann ganz normal Dienst (8h)? Wenn ja, kommt ihr wahrscheinlich auf über 10 Stunden Vollarbeit an einem solchen Tag. Ohne eine entsprechende Dienst/Betriebsvereinbarung (auf der Grundlage des Paragraphen 6 Abs. 4 TVöD ivm Paragraph 7 Arbeitszeitgesetz) wäre eine solche Arbeitszeitverlängerung rechtswidrig. Du könntest deinem Arbeitgeber also auch noch das Amt für Arbeitsschutz auf den Hals jagen... :)

MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 18.08.2024 10:27 ---Btw. Noch eine Frage: Wenn ihr winterdienst gemacht habt, macht ihr danach dann ganz normal Dienst (8h)? Wenn ja, kommt ihr wahrscheinlich auf über 10 Stunden Vollarbeit an einem solchen Tag. Ohne eine entsprechende Dienst/Betriebsvereinbarung (auf der Grundlage des Paragraphen 6 Abs. 4 TVöD ivm Paragraph 7 Arbeitszeitgesetz) wäre eine solche Arbeitszeitverlängerung rechtswidrig. Du könntest deinem Arbeitgeber also auch noch das Amt für Arbeitsschutz auf den Hals jagen... :)

--- End quote ---
hihi
Oder der Ag kann die gutmütigen Kollegen, die freiwillig den Dienst machen, abmahnen, weil sie sich nicht an den Arbeitsschutz halten.
Denn offensichtlich hat der Ag den Dienst nicht angeordnet. 8)

Lemmy:
Wir arbeiten dann ganz Normal unsere 8h.
Wie ist denn das mit Versicherungsschutz,wenn wir außerhalb unser normalen Arbeitszeit arbeiten?Und die arbeiten nicht angeordnet war?

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