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Winterdienst

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MoinMoin:

--- Zitat von: Lemmy am 17.08.2024 19:52 ---Wir bekommen keine Überstundenzulagen...wir bekommen nur die Std gut geschrieben mehr nicht.
Wenn wir es nicht machen würden, dann würden wir wohl Ärger bekommen, weil wir unserer Pflicht nicht nachgekommen sind, Winterdienst steht ja bei uns im Arbeitsvertrag.

--- End quote ---
Lustig
Ihr werdet ihn doch auch weiterhin im Rahmen euerer betriebliche Vereinbarten Arbeitszeit machen.

steht die Definition von Winterdienst auch drin, also wann und wie er zu machen ist?
Wer teilt ein, wer den Dienst ausserhalb der reglären und vertraglich vereinbarten Arbeitszeit macht.

Wie sollte der AG euch da Ärger machen, wenn er es euch nicht angewiesen hat.


also klingt nach selbstgemachte Verarsche und gut das du dajetzt aufwachst.

Lemmy:
Na im Rahmen der Arbeitszeit den Winterdienst zu machen ist ja okay, aber davor oder danach muss doch der AG anordnen????Für mich drückt er sich vor der Vergütung und hofft auf Dummheit der AN oder?
Also sollten wir uns den Dienst anordnen lassen?Alleine schon aus Versicherungsgründen?

clarion:
Wenn es keine klar definierten Bereitschaftsdienste gibt, wie handhabt ihr das denn dann mit Feiern und Ausflüge weiter weg??? Man muss Euch doch schon sagen, dieses Wochenende haben Thomas, Mohammed, Klaus und Olga Bereitschaftsdienst und wenn bestimmte Wetterbedingungen eintreten, müssen sie rauf auf die Streufahrzeuge, und die anderen haben frei.

Lemmy:
Es wird davon ausgegangen,daß wir das schon irgendwie schaffen und hin bekommen,ich glaube so richtig macht sich von den Obrigkeiten keiner nen Kopf...
Aber die Frage ist doch,da wir uns von November bis März mehr oder weniger bereit halten,muss das vergütet werden?

MoinMoin:
Also ist und bleibt es eine freiwillige Leistung von euch, zu der ihr nicht verpflichtet seit.
Und der AG kann meckern und mosern, aber er hat keine handhabe, wenn ihr ein kleine Betriebsfeier habt und es schneit und keiner kann Schneeschippen.

Also die Antwort ist, wenn der AG etwas will, dann muss er es anordnen und wenn es tariflich bedeutet, dass es Bereitschaftsdienst ist oder Überstunden sind, dann muss er dafür bezahlen.
Wenn ihr es freiwillig macht, dann halt nicht.

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