Du meinst § 1 Abs. 1 der Satzung? Ja, das sind einseitige Beschlüsse des Arbeitgeberverbandes, dass Sie die tarifvertraglich immer noch festgelegte Ausbildungs- und Prüfungspflicht einseitig (!) nicht anwenden bzw. modifizieren. Trotzdem gilt die tarifliche Regelung weiterhin und dieser Lehrgang ersetzt nicht die 1. Prüfung. Das wird spätestens dann klar, wenn der Beschäftigte mal versucht in ein anderes Bundesland zu wechseln...