Hallo zusammen,
könnt Ihr mir sagen, ob man als Angestellter auch eine Anlassbeurteilung selbst beantragen kann, wenn die Sachgebietsleitung in den Ruhestand geht?
Hintergrund: Einstellung erfolgte vor 5 Jahren durch diese Sachgebietsleitung, Höhergruppierung (e6 zu e9) vor 2 Jahren erfolgte auf Initiative dieser SGL. Nun geht diese SGL in den Ruhestand, ebenso weitere höhere Positionen, die sehr zufrieden sind.
Ich sehe das ähnlich einem Zwischenzeugnos, welches ich beantragen würde, da die neuen Vorgesetzten kaum eine Bewertung vornehmen können bzw. unklar ist, wie dann eine Beurteilung ausfallen würde.