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Wechsel von TVöD nach TV-L : Stufenübernahme bei Arbeitgeberwechsel
saraaah:
Hallo zsm :D
Ich werde ab nächstes Jahr von einer kommunalen Behörde zu einer Landesbehörde wechseln. Aktuell bin ich im TvöD in E9a, Stufe 4, ab 2025 in Stufe 5 eingruppiert. Ich bin seit 2011 im öffentlichen Dienst tätig. Die neue Stelle nach TV-L wäre E10. Das Aufgabengebiet ist komplett neu für mich. In dem Bereich habe ich noch nicht gearbeitet. Im Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass meine Stufenlaufzeit mit übernommen wird, mindestens bis Stufe 4. Heute habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich in E10, Stufe 1 eingruppiert werde. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass ich zwar Berufserfahrung habe, aber nicht im selben Bereich. Deswegen werden meine Stufen nicht übernommen. Ist das so?
Ich würde trotz Höhergruppierung mehr als 600€ weniger verdienen. Ist das richtig? Gibt es keine andere Möglichkeit? Da lohnt sich der Wechsel doch gar nicht :-[
Danke im Voraus
lieben Gruß
Sarah
E15TVL:
--- Zitat von: saraaah am 19.08.2024 13:40 ---Heute habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich in E10, Stufe 1 eingruppiert werde. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass ich zwar Berufserfahrung habe, aber nicht im selben Bereich. Deswegen werden meine Stufen nicht übernommen. Ist das so?
--- End quote ---
Ja, das ist so. Weil du eben keine einschlägige Berufserfahrung hast und somit nur Anspruch auf Stufe 1.
--- Zitat von: saraaah am 19.08.2024 13:40 ---Ich würde trotz Höhergruppierung mehr als 600€ weniger verdienen. Ist das richtig?
--- End quote ---
Habe jetzt zwar nicht nachgerechnet, aber kommt hin, ja.
--- Zitat von: saraaah am 19.08.2024 13:40 ---Gibt es keine andere Möglichkeit?
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Doch, na klar. Du musst verhandeln und deine Berufserfahrung als "förderlich" durchboxen! Setze deinen neuen AG die Pistole auf die Brust und sage "Entweder ihr stuft mich in Stufe X ein oder ich komme nicht". So hat der neue AG evtl. ein sog. "Personaldeckungsproblem" und kann dich entsprechend höher einstufen. Schau einfach mal in den Satz 4 des § 16 Abs. 2 TV-L.
Das muss aber zwingend vor Vertragsabschluss passieren. Wenn du einmal die Stufe 1 unterschrieben hast, wird es tariflich gesehen schwierig.
Loci:
Wäre die (teilweise) Anrechnung der bisherigen Stufe über den Absatz 2a des 16ers nicht sogar etwas einfacher, weil der 2a das Erfordernis des Personalbedarfs nicht kennt?
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Loci am 20.08.2024 07:08 ---Wäre die (teilweise) Anrechnung der bisherigen Stufe über den Absatz 2a des 16ers nicht sogar etwas einfacher, weil der 2a das Erfordernis des Personalbedarfs nicht kennt?
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Ja, aber teilweise könnte die Anerkennung förderlicher Zeiten sogar vorteilhafter sein, wenn z.B. in der Vergangenheit durch Höhergruppierungen Stufen "verloren" wurden.
--- Zitat ---Beispiel: Saraah wäre jetzt nicht seit 2011 bei der Kommune gewesen, sondern seit 2001, dann könnte man ggfls. auf 23 Jahre "förderliche Zeiten" kommen und Sie direkt in Stufe 6 sogar einstellen. Oder Sie hätte vor 2011 Tätigkeiten in der "Wirtschaft" gehabt, die Förderlich sind oder oder oder...
--- End quote ---
Am einfachsten ist es aber, wenn man dem AG einfach sagt (wie von E15TVL geschrieben): "Ich komme nur für E X Stufe Y". Wie er es (für sich und seine Akten) begründet (ob nach Absatz 2 oder nach Absatz 2a) kann dem Beschäftigten am Ende ja sch...egal sein.
Wabi Sabi:
Hier wäre es wohl sinnvoll, wenn die Fragestellerin klarstellt, ob der Arbeitsvertrag bereits abgeschlossen wurde. Ihr Eingangssatz lässt dies vermuten.
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