Letztes Gespräch mit dem Personalreferat führen, ordentlich vorbereitet einen Gegenentwurf vorlegen, in dem deine Abweichungen gut begründet dargestellt werden. Ansonsten bleibt tatsächlich nur die Hinzuziehung eines Anwalts inkl. Gang vor das Arbeitsgericht. Zeugnisstreitigkeiten sind meistens undankbares Begleitwerk, um das sich auch Anwälte nicht schlagen. Die sind eher auf Kündigungsschutzklagen scharf, bei denen ein gutes Arbeitszeugnis dann nur noch Teil der Verhandlungsmasse bei der Abfindung wird.
Auch immer daran denken, dass du formal nur Anspruch auf ein Zeugnis mit der Gesamtnote befriedigend hast. Dementsprechend bist Du in der Nachweispflicht, wenn es besser ausfallen soll.
Arbeitszeugnisse sind heutzutage doch in aller Regel nur noch Lügenblättchen, die lange nicht mehr den Stellenwert von früher haben. Zu gute Zeugnisse werden gerne mal als "Wegloben" usw. eines unliebsamen Mitarbeiters interpretiert, schlechtere Zeugnisse können auch dazu gedient haben, dem geliebten Mitarbeiter einen Weggang zu erschweren usw.
Alles daher nicht so ganz im Sinne des Erfinders.