Autor Thema: TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit  (Read 3286 times)

Pan Tau

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TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« am: 20.08.2024 19:01 »
Hallo zusammen,

wir haben einen neuen Kollegen eingestellt, dem wir gerne in der Probezeit kündigen möchten. Einstellung war am 01.03.2024. Von der Personalabteilung erhielten wir die Aussage, eine Kündigung sei nicht mehr möglich, da diese angeblich zwei Wochen vor Beendigung der Probezeit ausgesprochen sein müsse.

Ich vermute, man beruft sich hier auf §30 TV-A:

"Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von
zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. "

Dieser Paragraph bezieht sich jedoch auf befristete Arbeitsverhältnisse- der Vertrag unseres Kandidaten ist unbefristet. Außerdem würde ich die Formulierung so verstehen, dass beispielsweise bei einer Kündigung, die am 02.08. ausgesprochen wird, die 2-Wochen-Frist am Monatsende, also am 31.08. beginnt, und dann am 15.08. wirksam wird.

Aus § 622 BGB interpretiere ich, dass bis zum letzten Tag der Probezeit gekündigt werden kann, und der Mitarbeiter in diesem Falle dann noch zwei Wochen weiter beschäftigt werden muss.

Liege ich mit meinen Einschätzungen richtig, oder stimmt die Aussage unserer Personalabteilung?

SamFisher

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #1 am: 20.08.2024 21:02 »
§2 und §34 sind hier einschlägig, zwei Wochen zum Monatsende innerhalb der ersten sechs Monate.

Die Kündigung für die Probezeit hätte bis zum 15.08. erfolgen müssen, um in der Probezeit zu erfolgen.

Insofern hatte die PersA recht, der späteste Termin war zwei Wochen vor Ende der Probezeit.

§622 BGB sagt nichts anderes, stellt aber nur die Mindestanforderung dar, die in Tarifverträgen oder Einzelverträgen für den AN besser geregelt werden könnte. Dann gilt der TV oder der Einzelvertrag.

Kündigungsfristen beziehen sich immer auf den Termin für die Erklärung, nicht auf die Zeit, die man danach noch weiter arbeiten darf.

clarion

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #2 am: 21.08.2024 07:06 »
Das kommuniziert man als Fachabteilung doch früher an die Personalstelle,  dass der Kollege sich nicht bewährt.

TVOEDAnwender

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #3 am: 21.08.2024 10:35 »
Unsinn, die Kündigung kann bis zum letzten Tag der Probezeit erfolgen. D.h.

01.03. eingestellt
31.08. Kündigung wird ausgesprochen, KüFri zwei Wochen zum Monatsende, AV endet somit am 30.09.

Da die ersten sechs Monate als PZ gelten muss nur der Ausspruch der Kündigung innerhalb der PZ erfolgen:

"Eine Probezeitkündigung kann bis zum letzten Tag der vereinbarten Probezeit ausgesprochen werden. Mit dem Zugang der Kündigung innerhalb der Probezeit wird die 2-wöchige Kündigungsfrist in Gang gesetzt und führt zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen später, also außerhalb der Probezeit. So werden Kündigungsfrist und Probezeit rechtlich richtig angewendet."

Quelle:
https://www.arbeitsrechtberlin.net/kuendigungsfrist-und-probezeit/#:~:text=Eine%20Probezeitk%C3%BCndigung%20kann%20bis%20zum,sp%C3%A4ter%2C%20also%20au%C3%9Ferhalb%20der%20Probezeit.

Bierbrot

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #4 am: 21.08.2024 14:42 »
Ja, deine Einschätzung ist im Grunde korrekt. Theoretisch kann die Kündigung bis zum letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden, und die Kündigungsfrist von zwei Wochen beginnt dann am Tag der Kündigung. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der zwei Wochen endet, auch wenn dieser Zeitpunkt nach dem Ende der Probezeit liegt.

Allerdings gibt es in der Praxis häufig zusätzliche Regelungen, wie etwa die Pflicht zur Information des Personalrats, die mindestens 14 Tage vor der Kündigung erfolgen muss. Wenn der Personalrat also nicht rechtzeitig informiert wurde, kann dies dazu führen, dass eine Kündigung innerhalb der Probezeit nicht mehr möglich ist. Es ist wichtig, solche internen Fristen und Regelungen zu berücksichtigen, um rechtzeitig alle notwendigen Schritte einleiten zu können.

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html

ich denke da müsst ihr euch dann mit dem Kollegen anfreunden. Wusstet ihr das erst bis zum letzten Drücker das ihr nicht zusammen passt?
« Last Edit: 21.08.2024 14:51 von Bierbrot »

TVOEDAnwender

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #5 am: 21.08.2024 14:57 »
Da wir hier über den TV-Autobahn sprechen, welcher bei der Autobahn GmbH des Bundes Anwendung findet, wird hier das BetrVG einschlägig sein. § 102 BetrVG sieht bei ordentlichen Kündigung eine Wochenfrist vor. D.h. theoretisch wäre es noch bis Donnerstag (22.08.) möglich den BR zu beteiligen, die Wochenfrist zur Äußerung des BR würde dann am 29.08. (24.00 Uhr) enden, dann könntet ihr noch am 30.08.2024 die Kündigung aussprechen (Samstag wird ja wahrscheinlich nicht bei Euch gearbeitet, also zumindest in der Verwaltung nicht).

SamFisher

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #6 am: 21.08.2024 19:05 »
Interessant.

Aus einem ähnlichen Grund wie beim OP haben wir das bei uns gerade for ein paar Wochen mit einem Juristen besprochen, der genau das gesagt hat, was ich oben geschrieben habe.

Ich werde ihm den Link mal schicken, mal sehen, ob er seine Meinung noch mal ändert oder andere Argumente kennt. Ist zwar TVÖD, aber da steht nicht anderes drin.

TVOEDAnwender

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #7 am: 21.08.2024 20:38 »
Da gibt's keine anderen Argumente. Wenn das tatsächlich seine Aussage zur Kündigungsfrist bei einer Kündigung während der Probezeit bzw. Wartefrist nach KSchG war, ist er ein sehr schlechter Jurist.

Neu im Dienst

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #8 am: 28.09.2024 16:52 »
  :)Tja Pech gehabt.
Im Kündigen in der Probezeit ist der Öffentliche Dienst ja immer ganz schnell dabei !
Meistens weil es mit den sogenannten "Kollegen" nicht passt und nicht wegen Fachlicher Fehler.
Da wundern sie sich die Herren das sie kein Personal finden !

Tagelöhner

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #9 am: 03.10.2024 11:08 »
Und wo soll das Problem dabei sein? Dafür ist die Probezeit da...und wenn jemand schon mit der Angst im Nacken jederzeit ohne Gründen gekündigt werden zu können, keine ausreichende Leistungsmotivation mitbringt oder sich nicht in die Belegschaft eingliedern will bzw. normales Sozialverhalten an den Tag legt, dann setzt man so jemanden halt vor die Türe, bevor er das auch noch mit ordentlichem Kündigungsschutz richtig auslebt.

Casa

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Antw:TV-Autobahn, Kündigung in der Probezeit
« Antwort #10 am: 04.10.2024 10:36 »
Ich sehe die Sache wie TVOEDAnwender.
Aber nur weil ein Jurist oder Sonstwer nicht alles weiß, ist er nicht direkt ein schlechter Jurist.


Richtig ist, die Kündigung muss innerhalb der Probezeit erfolgen. Anknüpfungshandlung für den Fristlauf ist in § 34 Abs. 1 TV-A und auch in § 622 Abs. 3 BGB die Kündigungshandlung während der laufenden Probezeit.

In § 34 Abs. 1 TV-A beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss. Es besteht also 1. eine Dauer der Kündigungsfrist und 2. ein Wirksamkeitszeitpunkt der Kündigung. Dauer und Wirksamkeitszeitpunkt müssen eingehalten werden.

Für die geneigten Personaler unter uns noch Folgendes. Die Kündigugnsfristen und der Endzeitpunkt sind Mindestanforderungen. Möglich ist es daher auch, die Kündigung zum Ende der Probezeit auszusprechen und eine Frist von bspw. 6 Wochen zum Monatsende auszusprechen. Für den Fall hier hätte eine Kündigung bis Ende August augesprochen werden müssen. Die Kündigung - nicht zu verwechseln mit der Kündigungshandlung - wäre mit Ablauf des September und unter Wahrung der 2-Wochen-Frist wirksam geworden. Die Wirksamkeit hätte aber auch auf den Ablauf des Monats Oktober oder November datiert werden können.

In dem Zuge kann dem AN eröffnet werden, dass es nunmehr seine letzte Chance ist sich zu beweisen und ihm bei entsprechender Leistung eine Rücknahme der Kündigung in Aussicht stellen.

Ist dieses Vorgehen unfair? Im ersten Moment scheint es so. Die Alternative wäre aber die Kündigung zum Ablauf des September. Das Beispiel und die Aussage stammen von RAin Frau Christina Linke in ihrem social media Kanal. Dem kann ich mich anschließen.
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